Großteil der Corona-Hilfen kam der Gastronomie zugute
Die staatlichen Corona-Hilfen sind in Bayern vor allem den von monatelangen Betriebsschließungen getroffenen Wirten und Hoteliers zugute gekommen. Demnach flossen von im Rahmen sieben verschiedener Förderprogramme insgesamt gezahlten 11,2 Milliarden Euro allein 4,7 Milliarden an das Gastro- und Hotelgewerbe.
Das hat das Münchner Ifo-Institut bei der Auswertung von 300.000 Förderanträgen aus den Pandemiejahren 2020 bis 2023 errechnet. Auftraggeber der am Dienstag veröffentlichten Analyse war die IHK München und Oberbayern.
An zweiter Stelle folgte mit großem Abstand der Einzelhandel mit 1,6 Milliarden Euro, auf Rang drei lag die Kunst- und Kulturbranche mit 1,3 Milliarden.
98 Prozent aller Betriebe des Gastgewerbes erhielten Corona-Hilfen
Deutlich wird, dass im Gastgewerbe die ganz große Mehrheit der Betriebe auch Corona-Hilfen beantragte. Laut Ifo erhielten in der Branche 38.000 Unternehmen Hilfsgelder, eine Quote von 98 Prozent aller Betriebe in der Branche. Sie erhielten demnach im Schnitt 126.000 Euro.
In der von den Corona-Restriktionen ebenfalls sehr hart getroffenen
Kunst- und Kulturbranche erhielten demnach rund 80 Prozent der Firmen Unterstützung, mit einer Durchschnittssumme von 97.000 Euro. Im Handel war es laut Ifo lediglich ein Fünftel aller Unternehmen, in allen anderen Branchen noch deutlich weniger.
130.000 bayerische Unternehmen erhielten Corona-Hilfen über die IHK
Die IHK hatte im Auftrag der Staatsregierung die Auszahlung der Gelder aus insgesamt sieben verschiedenen Corona-Hilfsprogrammen übernommen. Insgesamt erhielten laut Ifo rund 130.000 bayerische Unternehmen über die IHK Corona-Hilfen, etliche Firmen stellten zwei oder mehr Anträge.
Die Auswertung enthält den größten Teil dieser Hilfen, insgesamt waren das in Bayern 11,9 Milliarden Euro. Nicht enthalten in der Auswertung sind unter anderem die Zahlen für Soloselbstständige.
Die Gesamtsumme der Staatshilfen war noch erheblich höher. In der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte der Staat Soforthilfen noch über die kommunalen Behörden selbst ausgezahlt, hinzu kamen Steuerstundungen, Kreditbürgschaften und allerlei andere Unterstützungsmaßnahmen, die nicht über die IHK abgewickelt wurden.
(dpa/SAKL)