Vereinfachung

Gesetzesänderung fördert Tourismus-Kooperationen

Ein Zug nach Zermatt fährt durch eine Schneelandschaft in der Schweiz
Mit der neuen Regelung würde etwa das kombinierte Angebot einer Bahnfahrt mit einer Hotelübernachtung erleichtert werden. (© swiss-image.ch/David Bumann)
Eine neue Regelung soll es Schweizer Hotels erleichtern, ihren Kunden umfangreichere Packages anzubieten, etwa Kombinationen aus Liftkarte und Nächtigung. Jetzt muss der Nationalrat entscheiden.
Mittwoch, 13.06.2018, 09:09 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die kleine Kammer hat den Antrag „Mehrwertsteuervereinfachung von Packages“ von Ständerat Stefan Engler angenommen. Dank dieser Anpassung können die von der Politik gewünschten Kooperationen zwischen den Tourismusakteuren in Form von Packages vereinfacht werden. Durch diese Neuregelung ergibt sich für die Hotellerie ein größerer unternehmerischer Spielraum, der die Bildung von attraktiveren Angeboten ermöglicht. Der Ball liegt nun beim Nationalrat.

Gemäß geltendem Recht kann ein Package, das beispielsweise aus einer Hotelübernachtung und jeweils einem Skipass oder einer Bahnfahrt besteht, insgesamt zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz angeboten werden. Dies wenn mindestens 70 Prozent des Packages aus Leistungen bestehen, die diesem tieferen MWST-Satz unterliegen. In der Praxis wird der verbleibende 30 Prozent-Anteil wertmäßig jedoch schnell überschritten. Die verschiedenen Leistungen müssten daher separat nach unterschiedlichen Steuersätzen behandelt werden. Mit einer Heraufsetzung der Grenze von 30 auf 45 Prozent, wie es der Antrag fordert, können mehr Leistungen in ein Package inkludiert und damit attraktivere Angebote erstellt werden, die den aktuellen Kundenbedürfnissen entsprechen.

Zusätzlich könnten auf diese Weise Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette gestärkt werden. Die Annahme der Motion würde auch die Umsetzung der neuen Tourismusstrategie des Bundesrates erleichtern, die vermehrt Kooperationen zwischen den Tourismusakteuren fordert. hotelleriesuisse appelliert nun an den Nationalrat, den Entscheid des Ständerats zu bestätigen. (CK)

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