Geschärfte Profile für moderne Ausbildungsberufe
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßen die Veröffentlichung der modernisierten Ausbildungsordnungen als wichtigen Beitrag zu einer hochwertigen und zukunftsfesten Ausbildung im Gastgewerbe. Attraktive Ausbildungsinhalte und Ausbildungsstrukturen seien zentrale Bausteine für Ausbildungsqualität und Fachkräftesicherung, so die federführenden Sozialpartner.
Es ist wichtig zu investieren
Die neuen Ausbildungsordnungen sind das Ergebnis intensiver Arbeit der Sachverständigen, die von den Sozialpartnern für das Verfahren benannt wurden. Durch die zentrale Rolle der Experten aus unterschiedlichsten Bereichen der Branche wird eine praxisnahe, aber auch umfassende Ausbildung sichergestellt.
Guido Zöllick, Präsident des Dehoga Bundesverbandes, erklärt: „Wir machen unsere Ausbildungen noch stärker und wertvoller. Das Gastgewerbe ist eine der abwechslungsreichsten, dynamischsten und chancenreichsten Branchen. Versierte und motivierte Fachkräfte werden gebraucht. Mehr denn je ist es wichtig, in die Qualität der Ausbildung zu investieren. Mit dem neuen Regelwerk wird die duale Ausbildung für den Nachwuchs wie für die Betriebe noch attraktiver, arbeitsmarktnäher und differenzierter. Ausbildung stärken heißt Fachkräfte sichern.“
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die Ausbildung im Gastgewerbe wird für alle ab dem 1. August 2022 beginnenden Ausbildungsverhältnisse nach den neuen Ausbildungsrahmenplänen und Prüfungsregelungen durchgeführt. Es stehen dann insgesamt sieben Berufe zur Verfügung. Darunter sind folgende Ausbildungsberufe mit dreijähriger Ausbildungsdauer: Hotelfachmann/Hotelfachfrau, Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement, Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie, Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie und Koch/Köchin.
Hinzu kommen zwei Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer, die durch die Profilschärfung aus der ehemaligen Fachkraft im Gastgewerbe entstanden sind: Fachkraft für Gastronomie (mit den Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie) sowie Fachkraft Küche. Der Ausbildungsberuf Fachkraft Küche ist zunächst auf sieben Jahre befristet und wird evaluiert.
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Die Prüfungen und die Prüfungsanforderungen wurden ebenfalls modernisiert. In allen dreijährigen Ausbildungsberufen ersetzt eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen die bisherige Aufteilung aus Zwischen- und Abschlussprüfung. Außerdem wurden die Prüfungen so gestaltet, dass ein Fortsetzen der Ausbildung nach einem zweijährigen Beruf ebenso möglich ist wie die Zuerkennung eines zweijährigen Abschlusses bei nicht bestandener Abschlussprüfung im dreijährigen Beruf.
Mit der Einführung von Zusatzqualifikationen gibt es erstmals bundesweit ein Angebot über die verpflichtenden Mindestinhalte der Ausbildungsrahmenpläne hinaus. Angehende Köche und Köchinnen können die vegetarische und vegane Küche, Auszubildende in den dreijährigen Gastro- und Hotelberufen die Bereiche Bar und Wein vertiefen. Dadurch wird insbesondere für leistungsstarke und besonders motivierte Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe eine Spezialisierungsmöglichkeit geschaffen.
(Dehoga/KG)