Gastrobranche prüft Klage gegen Beherbergungsverbote
Der Dehoga Brandenburg hat mitgeteilt, juristische Schritte gegen ein coronabedingtes Beherbergungsverbot in Erwägung zu ziehen. „Wir werden prüfen (…), dass wir eine einstweilige Verfügung für Brandenburg ansetzen gegen das Beherbergungsverbot“, ließ Brandenburgs Dehoga-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke dazu verlauten. Es sei nicht sinnvoll, wenn Gäste tagsüber eine Hochzeitsfeier feiern könnten, aber nicht übernachten dürften, wo sie niemanden ansteckten. Die Hoteliers bekämen bereits massenhaft Stornierungen herein.
Gegenwind wird heftiger
Die meisten Bundesländer haben inzwischen beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Gäste aus dem Nachbarland Berlin dürfen deshalb nicht mehr in Brandenburg übernachten. Besuche und Ausflüge sind aber noch erlaubt. Die Kritik am Beherbergungsverbot nimmt hingegen bei zahlreichen Branchenvertretern wie auch Politikern immer weiter zu. (lbn/TH)