Corona-Krise
Gastro-Lockerungen in Rheinland-Pfalz
Mit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung fallen ab diesem Mittwoch weitere Beschränkungen – auch für die Gastronomie. Dazu gehört auch, dass der Thekenbetrieb wieder erlaubt ist.
Es geht aufwärts für die Gastronomie – auch in Rheinland-Pfalz: In der Corona-Krise hat die Landesregierung jetzt weitere Lockerungen der Beschränkungen im Rahmen der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Diese gelten ab Mittwoch, 15. Juli 2020, und betreffen auch die Gastronomie. Demnach entfällt die bisherige Begrenzung der Sperrzeiten von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr – es gelten die Sperrzeiten wie vor der Pandemie. Zudem ist der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke wieder erlaubt. Voraussetzung ist die Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen und Kontakte müssen weiterhin erfasst werden.
(dpa/lrs/KP)