Grünes Licht im österreichischen Bundesrat

Gastro-Hilfspaket kommt endlich

Mann zeigt leere Hosentaschen
Vielen Gastronomen geht schön langsam das Geld aus, das Wirte-Hilfspaket wird deswegen von den meisten schon sehnsüchtig erwartet. (© Tiko – stock.adobe.com)
Mit Ausnahme der SPÖ stimmten alle Parteien für die Annahme des Wirtepakets, das u.a. manche Steuern senken bzw. streichen soll oder die Absetzbarkeit von Geschäftsessen fördert.
Freitag, 05.06.2020, 10:29 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Das in Reaktion auf die Corona-Krise geschnürte Hilfspaket für die stark gebeutelte Gastronomie in Österreich ist endgültig auf Schiene. Der Bundesrat stimmte in seiner aktuellen Sitzung mit breiter Mehrheit dafür, keinen Einspruch gegen die vom Nationalrat beschlossenen steuerlichen Erleichterungen zu erheben. Vorgesehen ist unter anderem ein vorübergehend reduzierter Steuersatz auf nichtalkoholische Getränke in Lokalen, zudem werden die Schaumweinsteuer gestrichen, die Höchstgrenze für steuerfreie Essensbons angehoben und die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen bis Jahresende erweitert. Gegen den Gesetzesbeschluss stimmte lediglich die SPÖ: Sie kritisierte unter anderem die Abschaffung der Sektsteuer und glaubt insgesamt, dass das Paket den Wirten wenig bringen wird.

Positiv bewertete hingegen Finanzminister Gernot Blümel das Wirtepaket, unter anderem mit Hinweis auf die in Aussicht genommene Erhöhung der Pauschalierungsgrenzen. Er rechnet, dass manche Wirte ab dem kommenden Jahr um bis zu zwei Drittel weniger Steuern zahlen werden. Von den Maßnahmen würden nicht zuletzt Wirtshäuser am Land profitieren.

Vereinfachung bei der Lohnabrechnung in Aussicht

Den Bundesrat passiert hat in dieser Sitzung außerdem auch eine Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz. Sie bringt Vereinfachungen bei der Lohnabrechnung für Unternehmen, die das COVID-19-Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen. In Form von Entschließungen spricht sich der Bundesrat für eine Amnestie für Corona-Sünder, ein Maßnahmenpaket zur Förderung von Beschäftigung und eine umgehende Auszahlung der aufgestockten Notstandshilfe aus.

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