Gastro-Broschüre zum Umgang mit Rechtsextremismus erschienen
Immer wieder versuchen insbesondere Rechtsextremisten Räumlichkeiten zu mieten, um dort Balladenabende, Konzerte oder zum Beispiel Sonnenwendfeiern zu begehen. Jetzt haben das Hessische Innenministerium und der DEHOGA Hessen e.V. eine Broschüre mit dem Titel „Geschlossene Gesellschaft. Kein Raum für Rechtsextremisten.“ herausgegeben. Sie richtet sich insbesondere an Vermieter von Veranstaltungsräumlichkeiten und umfasst Informationen und Handlungsempfehlungen im Umgang mit Anmietversuchen durch Rechtsextremisten. Hessens Innenminister Peter Beuth betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit von Wachsamkeit und Handlungssicherheit der Gesellschaft im Kampf gegen Rechtsextremismus.
Rufschaden für Gastronomen vermeiden
„Das Gastgewerbe steht für Weltoffenheit und Toleranz. In unseren Betrieben ist schon ihrer Natur nach kein Raum für Extremismus gleich welcher Couleur, kein Platz für Ausgrenzung oder Diskriminierung. Doch zuweilen geraten Gastronomen und Hoteliers unversehens in den Fokus der medialen Berichterstattung, wenn sich erst während der Durchführung einer Veranstaltung ihr möglicherweise verfassungsfeindlicher Charakter herausstellt. Dann laufen sie Gefahr, einen erheblichen Rufschaden zu nehmen. Und das, obwohl sie bei Buchung der Veranstaltung durch ihre Gäste keinen blassen Schimmer haben konnten, was ihnen ins Haus steht“, sagte Gerald Kink, Präsident des DEHOGA Hessen. Dass eine Anfrage für eine Raumanmietung mit einer rechtsextremistischen Veranstaltung in Verbindung steht, sei selten auf Anhieb erkennbar und häufig werden private Gründe vorgegeben.
„Hoteliers müssen nicht alle Gäste aufnehmen“
Auch Vermieter von Veranstaltungsräumlichkeiten könnten laut den Herausgebern der Broschüre dazu beitragen, dass Rechtsextremisten kein Raum gegeben wird. Gelänge es den Extremisten, sich an einem Ort zu etablieren, würden sich häufig überregional attraktive Szenetreffs entwickeln. Daher sei es wichtig, gemeinsam frühzeitig dagegen vorzugehen, immer wiederkehrendes Anmieten derselben Lokalität mit großer Sensibilität zu beobachten und schließlich entschieden dagegen vorzugehen. „Hoteliers und Gastronomen müssen nicht alle Gäste aufnehmen und dürfen ein Hausverbot aus politischen Gründen aussprechen. Doch wann ist eine solche Maßnahmen geboten oder überhaupt statthaft?“ Mit der Informationsbroschüre ‚Geschlossene Gesellschaft – Kein Raum für Rechtsextremisten‘ erhalte die Branche einen hilfreichen Wegweiser zur präventiven Lösung dieser Fragen. (hessen.de/TH)