Für Beschäftigte in 2G-Branchen doch Schnelltest möglich
Thüringer Beschäftigte in Branchen mit 2G-Regelung sollen nun doch auch mit einem Antigen-Schnelltest zur Arbeit kommen können. Eine entsprechend geänderte Musterallgemeinverfügung sei den Landkreisen und kreisfreien Städten am Montag zugeschickt worden, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Erfurt mit. Für ungeimpfte Beschäftigte in Bereichen wie der Gastronomie war zunächst eine Pflicht zum PCR-Test vorgesehen gewesen. Mehrere Kommunen setzten das jedoch nicht um und verwiesen auf fehlende Testkapazitäten. Zuvor hatte der MDR berichtet.
Das Gesundheitsministerium erläuterte die von der vorherigen Planung abweichende Regelung mit der Gesetzgebung auf Bundesebene. Dort sei vergangene Woche festgeschrieben worden, dass für Beschäftigte eine 3G-Regelung gilt – sie also geimpft, genesen oder auch mit einem Schnelltest getestet zur Arbeit kommen können. Eine Öffnungsklausel für Abweichungen in den Ländern sei im neuen Bundesgesetz nicht vorgesehen, hieß es aus dem Ministerium. Das sei in der vergangenen Woche, als Thüringen die PCR-Testpflicht für ungeimpfte Arbeitnehmer in 2G-Bereichen festlegte, noch nicht abzusehen gewesen.
(dpa/MK)