Früherer Starttermin für die Gaspreisbremse?
Kanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, er wolle einen Starttermin zum 1. Januar ausloten und dazu mit den Energieversorgern beraten. „Das wird nur in einem großen Schulterschluss in Deutschland gelingen“, sagte er bei einem Treffen mit Handwerkern in München. „Den organisieren wir gerade, um die Fragen zu diskutieren, wie das geht.“
Wie Scholz, versprach auch Bundesfinanzminister Christian Lindner Bürgern eine schnellstmögliche Entlastung bei den hohen Energiepreisen, ließ ein Vorziehen der Gaspreisbremse aber offen. „Wir wissen zur Stunde nicht, ob das technisch möglich ist“, sagte der FDP-Chef am Sonntag in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. So müssten die Gasversorger in der Lage sein, Abrechnungen zu machen.
In der Debatte um einen Starttermin für die Gaspreisbremse hat auch die Union erneut Druck gemacht. Es gehe darum, Bürgern, aber auch Unternehmen eine Brücke durch den Winter zu bauen, sagte Unionsfraktionsvize Jens Spahn am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. „Eine Winter-Brücke, die erst im März kommt, macht offenkundig keinen Sinn.“ Es gebe zwar seit zwei Wochen die Vorschläge der Gaskommission, aber bis heute sei unklar, was die Bundesregierung davon umsetzen werde.
Spahn: Energiepauschale denkbar
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte für private Gaskunden und kleine Firmen eine Einmalzahlung im Dezember auf der Basis der Abschlagszahlung im September vorgeschlagen. Die eigentliche Preisbremse soll für Industrieunternehmen im Januar sowie für private Haushalte und kleine Firmen möglichst ab März, spätestens ab April kommen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am Freitag gefordert, die Gaspreisbremse schon zum 1. Januar einzuführen.
Spahn betonte, die eine Zahlung reiche nicht aus, um spürbare Entlastung für Familien zu bringen. „Auch für Bäckereien, für Handwerk braucht es deutlich früher, Januar, Februar, März, auch eine strukturelle Entlastung.“ Wenn das nicht schneller gehen sollte, dann könne man auch mit Pauschalen arbeiten. Denkbar seien etwa eine Energiepauschale von 1.000 Euro für das untere Einkommensdrittel oder eine Sofortzahlung für insolvenzgefährdete Betriebe mit nachgelagerter Prüfung wie in der Corona-Pandemie.