Finanzen

Frist für Überbrückungshilfen verlängert

Euro-Geldscheine vor dem Wort Corona
Die Corona-Überbrückungshilfen können bis Ende September 2020 beantragt werden. (Foto: ©Oliver Boehmer – bluedesign/stock.adobe.com)
Notleidende Unternehmen haben mehr Zeit, um die Überbrückungshilfen zu beantragen. Mit der Fristverlängerung stimmte die Politik dem Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Altmaier zu.
Montag, 03.08.2020, 16:03 Uhr, Autor: Kristina Presser

hat vorgeschlagen, die Frist zur Antragsstellung der Überbrückungshilfen bist 30. September 2020 zu verlängern. Das Bundesfinanzministerium hat dem nun zugestimmt, wie die FAZ berichtete. Mit den Überbrückungshilfen werden Zuschüsse zu Fixkosten von Unternehmen gewährt, deren Höhe sich am entsprechenden Umsatzrückgang bemisst. Der maximale Beitrag beträgt 80 Prozent der Fixkosten – dazu gehören zum Beispiel Mieten für Büros, Geschäftsräume, Leasingraten und Versicherungen. Jedes Unternehmen kann maximal 150.000 Euro für drei Monate erhalten. Die ursprüngliche Antragsfrist war Ende August. Mehr zu den Überbrückungshilfen: hier.
(FAZ/KP)

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