Förderung für Gastgärten ab sofort beantragen
Am 19. Mai sperren die Gastronomiebetriebe in Österreich behutsam wieder auf. Gerade im Freien ist die Infektionsgefahr geringer als im Innenbereich. Gästegruppen dürfen daher im Außenbereich größer sein – maximal 10 Personen plus Kinder sind an einem Tisch erlaubt. Im Innenbereich sind es maximal 4 Personen. Um die Zeit nach der Wiedereröffnung bestmöglich nutzen zu können, kann ab sofort eine Förderung für Gastgärten beantragt werden. „Die Förderung unterstützt die bessere Ausstattung, die Vergrößerung und Attraktivierung von Gastgärten“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Damit sollen coronasichere Gärten entstehen, wenn wir am 19. Mai wieder öffnen.“
Antragsstellung ab sofort möglich
Die Antragstellung für diese Sonderförderung des Tourismusministeriums ist seit Freitag, 30. April, möglich, die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Mit der Gastgärtenförderung werden Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen, wie Schanigärten und Gastraumausstattungen ab 5.000 Euro, mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert. Förderbar sind Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht – zusätzlich auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen werden.
„Wir alle freuen uns darauf, wenn Restaurants, Gasthäuser und Kaffeehäuser am 19. Mai wieder aufsperren dürfen. Die Außenbereiche, die Gast- und Schanigärten, sind ein wichtiger Teil davon. Diese Förderung unterstützt die Betriebe dabei, dafür notwendige Investitionen zu tätigen“, so Tourismusministerin Köstinger abschließend.
(BMLRT/NZ)