Finger weg vom Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz
„Seit seinem Inkrafttreten laufen Arbeitgeber und ihre Verbände, insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, Sturm gegen die Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz. Ihnen ist ein Dorn im Auge, dass im Mindestlohngesetz Sanktionen vorgesehen sind, wenn die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst wird. Aber nur wenn die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, sind sie auch kontrollierbar. Wer die Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen als unnötige Bürokratie verunglimpft, will durch die Hintertür den gesetzlichen Mindestlohn umgehen und Beschäftigte länger arbeiten lassen als vertraglich vereinbart und bezahlt. Wenn die Aufzeichnungspflicht fällt, ist der Mindestlohn Geschichte und der Schwarzarbeit werden Tür und Tor geöffnet“, befürchtet Zeitler.
In den Sondierungsgesprächen und möglichen Koalitionsverhandlungen dürfen die Erfolgsgeschichte des Mindestlohns und das Mindestlohngesetz nicht zur Disposition gestellt oder verwässert werden, so der NGG-Vize. „Eine neue Bundesregierung darf sich nicht nur an den Profit- und Flexibilisierungsinteressen der Arbeitgeber orientieren.“ Das gelte auch für das Arbeitszeitgesetz. Bereits heute sei es möglich, vom Achtstundentag abzuweichen und die Arbeitszeit sehr flexibel zu gestalten, wenn es dafür zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausgleich gebe.
Zeitler: „Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz. Es dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen. Das gilt auch in den Zeiten der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts. Was die Menschen brauchen, ist eine soziale Flexibilisierung der Arbeitszeit und keine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit mit Restfreizeit. Die Menschen brauchen eine andere Form der Flexibilität, als Unternehmen sie verlangen. Sie brauchen selbstbestimmtere und an ihren Interessen ausgerichtete Arbeitszeiten.“ (MJ)