Corona-Krise

Finanzhilfe aus Betriebsschließungsversicherungen

Grafik mit gerollten Euro-Geldscheinen im Vordergrund und dem Wort „Corona“ im Hintergrund
Bayerns Gastgewerbe soll Gelder aus Betriebsschließungsversicherungen erhalten. (Foto: ©Oliver Boehmer – bluedesign/stock.adobe.com)
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat zusammen mit Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen eine Lösung zur finanziellen Hilfe für das bayerische Gastgewerbe während der Corona-Krise ausgearbeitet.  
Montag, 06.04.2020, 10:09 Uhr, Autor: Kristina Presser

Bayerische Gaststätten und Hotels, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, sollen aufgrund der Corona-Krise jetzt Geld daraus bekommen. Dafür hat das Bayerische Wirtschaftsministerium (stmwi Bayern) einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet – zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) sowie Versicherungsunternehmen. Der beinhaltet, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze an die Gaststätten und Hotels auszahlen.

Bislang ist strittig, dass die Betriebsschließungsversicherungen während der Corona-Pandemie gelten. Teils wird dies auch von der Versicherungsbranche abgelehnt. Der Grund: „Eine Ausnahmesituation in Form einer Pandemie wird von vielen Betriebsschließungsversicherungen nicht abgedeckt“, wie ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erklärte. Daher soll nur ein kleiner Teil der Summen ausgezahlt werden. „Solche Versicherungen greifen normalerweise, wenn der einzelne Betrieb von einer Schließungsanordnung betroffen ist.“ Aktuell seien aber alle Betriebe betroffen – und Beherbergungsbetriebe dürften noch immer Geschäftsreisende unterbringen.

Folgenden Organisationen und Versicherungsunternehmen haben diese Empfehlung bislang unterzeichnet:

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • DEHOGA Bayern
  • Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
  • Versicherungskammer Bayern
  • Allianz
  • Die Haftpflichtkasse VVaG

Zudem haben weitere Unternehmen ihre Unterstützung bereits signalisiert.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen. Das Signal ist deutlich: Bayern lässt die Gastronomen und Hoteliers in der Krise nicht im Stich. Wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation. Deshalb bin ich sehr froh, dass Versicherungsunternehmen, die vbw und der Hotel- und Gaststättenverband sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Angesichts der angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung anschließen würden.“

Stimmen von vbw und Dehoga Bayern

Der vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Wir danken dem bayerischen Wirtschaftsminister für seine Initiative zur schnellen Lösung dieses Problems. Es ist eine ausgewogene Lösung, die die vbw inhaltlich voll mitträgt.“

Auch vom Dehoga Bayern kam bereits eine Reaktion – Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Jeder betroffene Unternehmer muss dieses Angebot selbstverständlich für sich prüfen. Hierbei gilt ohne Zeitdruck abzuwägen, ob es den empfohlenen Vorschlag annehmen oder einen möglicherweise langjährigen Klageweg auf sich nehmen will.“ In diese Überlegungen muss auch miteinbezogen werden, dass von behördlicher Seite für die meisten Betriebe keine vollständigen Schließungen angeordnet sind, da das Außerhausgeschäft und Lieferservice in der Gastronomie bzw. die Unterbringung von Geschäftsreisenden in der Hotellerie nach wie vor möglich sind.

Wirtschaftlicher Schaden um rund 70 Prozent reduziert

Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca. 30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.
(stmwi Bayern/vbw/dpa/lby/KP)

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