Polizei-Rechte

Erster politischer Widerstand gegen Herausgabe von Gästelisten

Gäste in einem Restaurant
Dürfen Polizeibeamte die Gästelisten eines Restaurants einziehen oder soll ihnen der Gastwirt dies verweigern dürfen? Diese Frage beschäftigt nun unter anderem die Piratenpartei. (© cherryandbees/stock.adobe.com)
Seit kurzem nimmt sich die Polizei das Recht, Gästelisten von Restaurants für ihre eigenen Zwecke einzuziehen. Erste Politiker und Datenschützer rufen die Wirte nun zum Boykott dieser Praxis auf.
Donnerstag, 23.07.2020, 14:31 Uhr, Autor: Thomas Hack

Zu den Corona-Sicherheitsmaßnahmen einiger Bundesländer gehört es auch, dass Gastwirte die Kontaktdaten ihrer Gäste erheben, diese für vier Wochen aufbewahren und danach wieder unwiederbringlich vernichten müssen. Doch seit kurzem fordert auch die Polizei Zugriff auf diese Daten, was ihr etwa laut Landesregierung Rheinland-Pfalz auch zustehen würden. Doch jetzt regt sich der erste politische Widerstand…

Mehr Fantasienahmen wie „Max Mustermann“ befürchtet

So lässt Marie Salm, erste Vorsitzende der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, dazu verlauten: „Wir erkennen leider immer häufiger, dass die notwendigen Einschränkungen der Corona Pandemie beginnen, die Gesellschaft zu spalten. Deshalb ist es mir unverständlich, dass hier die rheinland-pfälzische Regierung diese Aussage getroffen hat. Die Veröffentlichungen in Hinsicht auf Möglichkeiten der Polizei wird vermehrt dazu führen, dass Menschen nicht mehr bereit sind, ihren Namen, sondern „Max Mustermann“ oder ähnliche Fantasienamen in die Kontaktdaten zu schreiben. Damit wäre die Nachverfolgungskette bei eventuellen Infektionen stark eingeschränkt.

Gastwirte zum Boykott aufgerufen

Die Piratenpartei fordere nun in Übereinstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz „Gastronomen oder andere Hüter der Daten“ dazu auf, die Kontaktdaten nicht einfach auf Anweisung der Polizei hin heraus zu geben. Hier müsse ein richterlicher Beschluss bezogen auf genau diese Datensätze vorgelegt werden. Ansonsten sei die Herausgabe zu verweigern und sofort öffentlich zu machen, um möglichst weitere Repressalien zu vermeiden. Desweiteren müsse die Strafprozessordnung dahin gehend geändert werden, dass erhobene Daten nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden dürfen. (ots/TH)

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