Erste Wirte dürfen Gäste-Ausweise verlangen
Hessische Gastwirte können sich ab kommender Woche zur Überprüfung der Gästelisten-Daten offensichtlich tatsächlich die Ausweise ihrer Kunden zeigen lassen. „Wir haben ausdrücklich beschlossen, dass auf Verlangen des Servicepersonals derjenige, der in eine Gaststätte möchte, auch den Personalausweis vorlegen muss oder ein anderes amtliches Dokument“, ließ Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) dieser Tage verlauten. Das sei ihm zufolge der richtige Schritt um zu verhindern, dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine Nachverfolgung von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern.
Verhältnismäßigkeit soll gewahrt bleiben
Bouffier zufolge gelte bei solchen Überprüfungen aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wenn es eine Vermutung gebe, dass die Angaben des Gastes falsch seien, müsse das Gastronomiepersonal eingreifen. Gelten sollen die Änderungen ab Montag, den 19.10. In Wiesbaden hatte zuvor das Corona-Kabinett getagt. Es handelt sich dabei um einen ressortübergreifenden Krisenstab der hessischen Landesregierung. (lhe/TH)