Gästelisten

Erste Wirte dürfen Gäste-Ausweise verlangen

Eine Gästeliste im Restaurant
Polizeivollmachten für Gastwirte? In Hessen dürfen die Gastronomen offensichtlich nun die Ausweise ihrer Gäste kontrollieren. (©whyframeshot/stock.adobe.com)
Hessens Landesregierung stattet Gastronomen mit einer ungewöhnlichen Vollmacht aus: Diese sollen nun die Ausweise ihrer Gäste einsehen dürfen, um die Korrektheit der Gästelisten zu gewährleisten.
Dienstag, 13.10.2020, 09:04 Uhr, Autor: Thomas Hack

Hessische Gastwirte können sich ab kommender Woche zur Überprüfung der Gästelisten-Daten offensichtlich tatsächlich die Ausweise ihrer Kunden zeigen lassen. „Wir haben ausdrücklich beschlossen, dass auf Verlangen des Servicepersonals derjenige, der in eine Gaststätte möchte, auch den Personalausweis vorlegen muss oder ein anderes amtliches Dokument“, ließ Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) dieser Tage verlauten. Das sei ihm zufolge der richtige Schritt um zu verhindern, dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine Nachverfolgung von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern.

Verhältnismäßigkeit soll gewahrt bleiben

Bouffier zufolge gelte bei solchen Überprüfungen aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wenn es eine Vermutung gebe, dass die Angaben des Gastes falsch seien, müsse das Gastronomiepersonal eingreifen. Gelten sollen die Änderungen ab Montag, den 19.10. In Wiesbaden hatte zuvor das Corona-Kabinett getagt. Es handelt sich dabei um einen ressortübergreifenden Krisenstab der hessischen Landesregierung. (lhe/TH)

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