Corona-Krise

Erneuter Lockdown in Österreich

Closed due Covid-19
Aufgrund des Teil-Lockdowns dürfen zwischen 20 und 6 Uhr keine Speisen mehr zur Abholung angeboten werden. (Foto: © @iStockphoto)
Vor wenigen Wochen hieß es noch, ein zweiter Lockdown sei nicht denkbar. Nun schränkt Österreich ab dem 3. November das öffentliche Leben doch erheblich ein.
Montag, 02.11.2020, 10:14 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Wegen der drohenden Überlastung der Intensivmedizin schränkt Österreich ab dem 3. November, 0 Uhr erneut das öffentliche Leben stark ein. Die Gastronomie sowie fast das gesamte Kultur- und Freizeitangebot schließen, landesweit ist das Verlassen der Wohnung zwischen 20 und 6 Uhr nur zu bestimmten Zwecken erlaubt – dazu zählt jedoch auch die Erholung im Freien.

Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr bleiben der Handel und auch die meisten Schulen dieses Mal offen. Schüler ab der Oberstufe und Studierende lernen zuhause. Veranstaltungen des Profisports dürfen stattfinden, aber nur ohne Zuschauer. Kontaktsport in der Freizeit ist verboten. Darüber hinaus werden Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen begrenzt.

„Überlastung der Intensivmedizin verhindern“

Die Ausgangsbeschränkung muss alle zehn Tage vom Parlament neu genehmigt werden. „Unser Ziel ist es, im Dezember schrittweise wieder zu öffnen und zu einem halbwegs normalen Leben zurückzukehren“, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). „Es ist notwendig, diesen Schritt zu setzen, um eine Überlastung der Intensivmedizin zu verhindern.“

Noch vor drei Wochen hatte die Regierung in Wien betont, ein zweiter Lockdown sei nicht denkbar. Seither haben sich die Ansteckungszahlen allerdings fast verfünffacht. Am Freitag wurde 5627 Neuinfektionen an einem Tag gemeldet, am Wochenende waren es etwas weniger. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 321,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, in den Bundesländern Vorarlberg und Tirol sogar jeweils deutlich über 400.

Gastronomie darf liefern, aber keine Abholung anbieten

„Die meisten Ansteckungen finden bei Menschen statt, die sich kennen, die sich mögen“, so Kurz. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung nannte er deshalb „de facto ein Besuchsverbot“. Erlaubt ist konkret das Verlassen des „eigenen privaten Wohnraums“ zwischen 20 und 6 Uhr zur Erholung im Freien, für Grundbedürfnisse, zu Betreuung oder familiärer Unterstützung, zur Arbeit und bei Gefahren. Die Gastronomie darf in der Zeit noch liefern, aber keine Speisen mehr zur Abholung anbieten.

Außerdem enthält die Verordnung Kontaktbeschränkungen, laut denen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Für das eigene Haus oder die Wohnung gilt das nicht, da der private Wohnraum in Österreich von der Verfassung strikt geschützt wird. Auf der Straße solle die Polizei in der Zeit der nächtlichen Beschränkungen dagegen gerade zu Beginn verstärkt kontrollieren, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Rechtsexperten sehen dabei allerdings mögliche Probleme wie schon zuvor bei den Corona-Bestimmungen im Frühjahr, die vom Verfassungsgericht nachträglich in mehreren Punkten etwa wegen Ungenauigkeiten in der Verordnung kassiert worden waren.

Entschädigungen für von der Schließung betroffene Unternehmen sollen schnell ausgezahlt werden. Sie erhalten bis zu 80 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum, maximal jedoch 800.000 Euro. Die Gesamtkosten schätzt die Regierung auf rund 1 Milliarde Euro.

(dpa/NZ)

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