Erleichterung für Betriebe geplant
Österreichs Arbeitsministerin Christine Aschbacher präsentierte jüngst nach der Einigung der Sozialpartner mit der Bundesregierung Neuerungen zur Corona-Kurzarbeit. Folgende konkrete Erleichterungen für Betriebe sind demnach vorgesehen:
- Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen
- Die Sozialversicherungsbeiträge des DG werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen
- Zeitguthaben und Alturlaube sind vorab abzubauen
- Längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden
- Nettoersatzraten zwischen 80-90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts
- Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht
- Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf Verlängerung auf weitere drei Monate möglich
- Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln
„Das ist ein enorm wichtiger Schritt für die Tourismusbetriebe und ihre Mitarbeiter und wird helfen, die Effekte am Arbeitsmarkt abzuschwächen. Denn oberstes Ziel ist es, unsere Mitarbeiter in den Betrieben zu halten“, reagiert Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Wir haben damit erreicht, dass das Kurzarbeitsmodell jetzt exakt an die Dienstleistungsbranche angepasst wurde. Damit können wir unseren Mitarbeitern wirtschaftliche Sicherheit bieten, auch wenn die Tätigkeiten im Betrieb vorerst auf ein Minimum – zeitweise auch auf Null – reduziert wird. Ich hoffe, dass viele diesen ‚Schutzschirm‘ für ihre Mitarbeiter nützen.“ Zusätzlichen zu den Neuerungen bei der Corona-Kurzarbeit trage auch die Übernahme der anteiligen Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat durch das AMS zur Entlastung der Arbeitgeber in dieser wirtschaftlich fordernden Zeit bei.