Corona-Sozialmaßnahmen

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes kommt

Angela Merkel und Olaf Scholz
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD; hinten rechts) kamen heute am 29. April 2020 für eine weitere Kabinettssitzung in Berlin zusammen. (Foto: ©picture alliance/Michael Sohn/AP Pool/dpa)
Die Bundesregierung hat weitere Sozialmaßnahmen beschlossen: Das betrifft etwa das Kurzarbeitergeld. Aber auch beim Hinzuverdienst während der Kurzarbeit ändert sich ab Mai etwas.
Mittwoch, 29.04.2020, 13:34 Uhr, Autor: Kristina Presser

Das Bundeskabinett hat heute ein weiteres Sozialschutzpaket beschlossen, wie es von Seiten der Bundesregierung heißt. Es soll die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise für Arbeitnehmer abfedern. Demnach soll das Kurzarbeitergeld aufgestockt, die Möglichkeiten für einen Nebenverdienst ausgeweitet und die Bezugszeit von Arbeitslosengeld verlängert werden.

Einzelheiten des Sozialschutz-Pakets II:

Mehr Kurzarbeitergeld: Arbeitnehmer, deren Beschäftigungszeit aufgrund der Corona-Krise um mindestens 50 Prozent reduziert wurde, sollen ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat 80 Prozent Kurzarbeitergeld erhalten (bezogen auf den entgangenen Nettolohn). Bei Beschäftigten mit Kindern wird das Kurzarbeitergeld entsprechend auf 77 bzw. 87 Prozent angehoben. Diese Regelung ist befristet und gilt bis Jahresende.

Mehr Nebenverdienst: Wer sich in Kurzarbeit befindet, der darf ab 1. Mai in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens Geld in einer Nebentätigkeit hinzuverdienen. Damit ist die Beschränkung der Hinzuverdienstmöglichkeit auf systemrelevante Berufe aufgehoben. Auch diese Regelung ist befristet und gilt bis Jahresende.

Mehr Arbeitslosengeld: Ferner hat das Kabinett beschlossen, das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf zustimmen.
(Bundesregierung/KP)

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