Entwurf für neues Weingesetz liegt vor
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BEMEL) hat jüngst einen Reformentwurf für das deutsche Weinrecht vorgelegt. Mit der Neuregelung wolle man bessere Vermarktungschancen für deutsche Winzer sowie mehr Klarheit und Orientierung für die Verbraucher erreichen, sagte Bundesministerin Julia Klöckner dazu. „Um mehr Wertschöpfung sowie den Ausbau von Marktanteilen unserer heimischen Weine geht es – national wie international.“ Sofern es keine Verzögerung im Rechtssetzungsprozess gäbe, könne das Änderungsgesetz im Dezember 2020 in Kraft treten, hieß es von Ministeriumsseite.
Änderung des Qualitätsweinsystems
Kernthema des Gesetzentwurfs ist zum einen eine Anpassung des deutschen Qualitätsweinsystems. Dieses soll künftig stärker an der geografischen Herkunft ausgerichtet werden. Dafür ist eine Qualitätspyramide geplant, mit „Deutschem Wein“ an der Basis und Lagenwein an der Spitze. „Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen ‚je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität‘“, erklärte das Ministerium. Bislang stand, laut deutschem Weinrecht, die Angabe der Rebsorten im Mittelpunkt, oft verbunden mit Jahrgang und Namen der Weinbergslage. In Frankreich, Italien oder Spanien steht die Herkunftsangabe im Zentrum, wobei für Weine mit höherem Qualitätsanspruch die genaue Lage genannt wird, für Landweine allenfalls die Region. Auch das EU-Recht orientiert sich an dem Modell. Hierzulande hatten sich Winzer mit größeren Flächen oder Genossenschaften kritisch zur Zuspitzung auf Lagenweine geäußert.
Mehr finanzielle Hilfen
Des Weiteren sollen durch das neue Weingesetz der Absatz stärker gefördert und wichtige Exportmärkte erschlossen oder ausgebaut werden. Dafür wolle man EU-Fördergelder effektiver nutzen. Es sollen also mehr Gelder zur Unterstützung von Winzer verfügbar sein.
Außerdem sieht der Entwurf des neuen Weingesetzes vor, die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen weiter auf jährlich 0,3 Prozent der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zu begrenzen. Dies gilt zunächst bis 2023 und soll den Angaben zufolge ein drohendes Überangebot verhindern.
Branchen- und Ländervertreter waren an Neuregelung beteiligt
Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium kündigte an, den Gesetzentwurf prüfen zu wollen. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) in Bonn lobte, das Bundesministerium habe dem Bestreben der Wirtschaft entsprochen, das Weinrecht stärker am herkunftsorientierten Ansatz des Unions-Rechts auszurichten. Die jeweiligen Gebiete seien frei, ihre Gebietsprofile selbstständig auszuarbeiten. DWV-Präsident Klaus Schneider und -Generalsekretär Christian Schwörer teilten mit, der nächste Schritt auf dem Weg hin zu einem qualitätsorientierten Herkunftssystem sei gemacht.
Bei der Absteckung der Inhalte des neuen Weingesetze standen Branchen- und Ländervertreter im Austausch mit dem Ministerium. Der nun vorliegende Referentenentwurf sei ausgewogen und trage den unterschiedlichen Interessen Rechnung, gab Klöckner bekannt. Er beruht auf einer weitgehenden Einigung mit den wesentlichen Verbänden.
(BEMEL/dpa/lrs)