Entlastungspaket: Mehrwertsteuersatz bleibt!
Mehr als 65. Milliarden Euro soll das Paket zur Unterstützung aufgrund steigender Preise umfassen. Um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern, wird die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % verlängert.
BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante äußert sich dazu sehr positiv: „Endlich bekommt die Systemgastronomie das so lange ersehnte positive Zeichen und der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen bleibt über das Ende des Jahres hinaus bestehen. Dafür haben der BdS und seine Mitglieder lange gekämpft und wir begrüßen diese Entscheidung der Bundesregierung ausdrücklich.“
Um die Wirtschaft sowie den Arbeitsmarkt zu stärken, hat die Koalition sich aber auch auf weitere Maßnahmen geeinigt, die zur Entlastung der Bürger und Unternehmen beitragen soll.
Aber was bedeutet das für die Gastronomie und von welchen Maßnahmen profitiert sie?
Mehrwertsteuersatz auf Speisen
Die schnelle und angemessene Entlastung der Wirtschaft ist aufgrund der stark steigenden Belastung durch die hohen Energiepreise nötig.
Deswegen wurde auch das Corona-Steuerhilfe-Gesetz vom 19.06.2020, das den Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (unter Ausnahme der Abgabe von Getränken) auf 7 % absenkt, bereits verlängert.
Nun hat das Kabinett einer weiteren Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für 2023 zugestimmt. Auch für das kommende Jahr soll so eine Entlastung der Gastronomie gewährleistet werden.
Unterstützung bei Energiekosten
Viele Betriebe und Unternehmen leiden unter den hohen Energiekosten. Nach dem Koalitionsausschuss wird daher ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.
Auch sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Die bestehenden Hilfsprogramme werden für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Weitere Maßnahmen