Gaspreise: Einmalzahlungen auch für Gastronomen und Hoteliers?
Die Regierung muss nun über die Vorschläge der Expertenkommission entscheiden. Dabei hatte die Kommission in einem Papier dazu angeregt, dass die Einmalzahlung auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden soll, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag.
„Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse“, heißt es in dem Papier der Experten, das am Montag veröffentlicht wurde. Die Versorger würden dabei auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden, wie Gastronomie- und Hotelbetriebe, verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen.
Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung würde der Staat dabei nicht übernehmen.
Staatlicher Zuschuss auf die Abschlagszahlung
Ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 könnte eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese würde für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vorsehen.
„Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung“, erklärte die Wirtschaftsweise Veronika Grimm auf einer Pressekonferenz. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen.
Wärmepreisbremse
Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, sagte, das Gesamtpaket zur Gaspreisbremse werde 90 Milliarden Euro kosten. 5 Milliarden Euro seien für den Abschlag im Dezember veranschlagt. Die Bremse ab 2023 solle 60 Milliarden Euro für die Industrie und 25 Milliarden Euro für die Entlastung privater Haushalte kosten.