„Die Feigheit der Politik darf nicht die unternehmerische Freiheit bestimmen“
In der kommenden Woche soll auch in Sachsen-Anhalt das sogenannte 2G-Optionsmodell kommen. Personenobergrenzen und Abstandsregeln würden in einem solchen Fall dann dort außer Kraft treten. Mit einer optionalen 2G-Regelung wolle man die Rechte der Gastronomen nicht beschneiden, sondern sie ermächtigen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Die Veranstalter können damit selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen oder ob sie weiter das 3G-Modell (geimpft, genesen oder getestet) nutzen wollen – also auch aktuelle negative Tests akzeptieren.
Dehoga fassungslos
Der Branchenverband Dehoga zeigte sich wenig erfreut. Aus Sicht des Verbands wäre eine solche Regelung eher eine Belastung für die Wirte: Wenn die Politik über eine 2G-Regel zum Corona-Schutz nachdenke und dies „auf dem Rücken der Branche, die nachweislich keine Fall-Welle losgetreten hat“, mache das einfach nur fassungslos, teilte der Dehoga-Landesverband in Magdeburg mit. Es müssten klare Regeln her, allerdings im Einklang mit der Freiheit der Unternehmen, für die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Gäste das oberste Gut sei, hieß es weiter. „Wir sprechen uns eindeutig für das Impfen aus, dennoch fordern wir die Politik auf, dass die Umsetzung nicht auf dem Rücken einer Branche ausgetragen werden darf! Die Feigheit der Politik darf nicht weiterhin die unternehmerische Freiheit bestimmen!“
Die Neuregelungen sollen laut Ministerium mit der neuen Eindämmungsverordnung in der kommenden Woche in Kraft treten. Am Dienstag sollen die Eckpunkte in einer Pressekonferenz erläutert werden.
(dpa/NZ)