Dehoga

„Die Entscheidung schafft Klarheit“

„Vorübergehend geschlossen“-Schild
Die vorzeitige Verlängerung des Lockdowns bringt der Branche zwar Planungssicherheit bis Mitte Januar, die finanzielle Situation der Betrieb verschärft sich dadurch jedoch erneut. (Foto: © iStockphoto)
Der Teil-Lockdown wurde frühzeitig verlängert. Diese Entscheidung bringt Gastronomen und Hoteliers zwar Klarheit bezüglich der Feiertage, verschärft jedoch die finanzielle Lage vieler Betriebe.
Donnerstag, 03.12.2020, 15:44 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Bund und Länder haben sich auf die Verlängerung des Lockdowns geeinigt. „Für das Gastgewerbe bringt diese Entscheidung zwar keine inhaltlichen Lockerungen, aber immerhin die Klarheit für die Feiertage und zum Jahreswechsel, die wir gefordert hatten“, kommentiert Dehoga-Präsident Guido Zöllick die neuen Fakten. Der Dehoga hatte sich dafür eingesetzt, dass die Politik die Entscheidung über eine mögliche Verlängerung der Betriebsschließungen nicht bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember hinauszögert. „Die jetzt getroffene Entscheidung schafft Klarheit bis 10. Januar, auch wenn die Schließung der Betriebe sicher nicht dem Wunsch der Branche entspricht.“

„Totalausfall des Weihnachts- und Neujahrsgeschäfts kaum zu verkraften“

Verzweiflung und Existenzängste in Hotellerie und Gastronomie nehmen damit allerdings weiter zu. „Der Totalausfall des Weihnachts- und Neujahrsgeschäfts und der gesamten Weihnachtsferien sind für die Branche kaum zu verkraften. Die beschlossenen Hilfen für das Sonderopfer, das das Gastgewerbe gemeinsam mit u.a. der Kultur-, Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft erbringt, sind zwingender denn je. Sie müssen kurzfristig und in ausreichendem Maße in allen Unternehmen ankommen. Offene Fragen müssen schnellstmöglich geklärt werden. Zudem braucht die Branche endlich eine politische Strategie, wann und unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen wieder öffnen können“, warnt Zöllick und fügt hinzu: „Wir erwarten, dass die Politik der hohen Systemrelevanz Rechnung trägt, die das Gastgewerbe für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt hat. Dies gilt einmal mehr auch für unsere wertvollen Partner und Wegbegleiter aus Getränkewirtschaft, Fachgroßhandel, Wäschereien sowie viele andere Dienstleister und Handwerker. Auch diese haben kaum Umsätze, weil wir geschlossen sind. Dieser weitreichenden Dramatik für Wirtschaft und Gesellschaft muss von den Politikern dringend mit wirksamen Hilfsmaßnahmen, aber auch Öffnungsperspektiven begegnet werden.“

Die Forderungen des Dehoga im Überblick:

  1. Die Novemberhilfe muss schnell und umfassend in den Betrieben ankommen: Die bisherigen Abschlagszahlungen der seit vergangener Woche beantragbaren Novemberhilfe, reichen für die meisten Betriebe nicht aus. In der mittlerweile fünften Lockdown-Woche sind die bislang gewährten Abschläge von maximal 10.000 Euro für viele Betriebe lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Dehoga erwartet daher, dass jetzt höhere Abschlagszahlungen ermöglicht werden, so wie sie unter anderem die FDP und einige Wirtschafts- und Finanzminister der Länder ins Spiel gebracht haben. Insbesondere wenn eine Auszahlung der Novemberhilfen tatsächlich erst im Januar möglich ist, ist die Erhöhung der Abschlagszahlungen unerlässlich. Ansonsten sind Insolvenzen vorprogrammiert. Die Hilfen müssen zudem für alle von den Corona-Maßnahmen betroffenen Betriebe unserer Branche – unabhängig von Größe und Betriebsform – gezahlt werden.
  2. Die offenen Fragen zur November- und Dezemberhilfe müssen zeitnah geklärt werden: Nach wie vor sind zahlreiche beihilferechtliche Fragen der beschlossenen November- und Dezemberhilfe offen. Diese sind schnellstmöglich zu klären. Zudem muss auch dieses Geld zeitnah in den Betrieben ankommen, sie sind auf die finanzielle Unterstützung dringend angewiesen.
  3. Ausreichende Entschädigung über den 20. Dezember hinweg: Wenn Gastronomie und Hotellerie auch über den 20. Dezember hinaus ein Sonderopfer für das Gemeinwohl erbringen, müssen sie für die finanziellen Ausfälle auch weiterhin in ausreichendem Maße entschädigt werden. Der Dehoga setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die für November und Dezember angekündigten Hilfszahlungen auch für die Verlängerung des Lockdowns weiter gezahlt werden. Anschließend muss die Überbrückungshilfe III sinnvoll greifen. Bekannt gewordene Details der Überbrückungshilfe III, wie z.B. die Heraufsetzung der maximalen monatlichen Fixkostenerstattungen von 50.000 auf 200.000 Euro sind zweifelsohne zu begrüßen. Es sind aber noch viel zu viele Fragen offen, die zwingend und schnell geklärt werden müssen. Zudem muss sichergestellt werden, dass tatsächlich alle betroffenen Unternehmen ihre Fixkosten erstattet bekommen.
  4. Öffnungsperspektiven für die Branche: Der Dehoga fordert die Bundes- und Landesregierungen auf, Zukunftsperspektiven kurzfristig, konsequent und nachhaltig im Dialog zu erarbeiten. Im Rahmen der Impfstrategie müssen auch Mitarbeiter und Unternehmer aus Hotellerie und Gastronomie berücksichtigt werden. Insbesondere bei Veranstaltungen müssen auch Schnelltests ermöglicht werden. Zudem muss die Nachverfolgung der Infektionsketten bei den Gesundheitsämtern – auch durch den stringenteren Einsatz digitaler Möglichkeiten – vorangetrieben werden.

(Dehoga/NZ)

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