Infektionsschutzgesetz
Die Corona-Regeln der Ampel-Parteien
Die epidemische Lage nationaler Tragweite läuft am 25. November aus. Heute wurden daher die neuen Corona-Regeln der Ampel-Parteien beschlossen. Alle Neuerungen im Überblick.
Der Bundestag hat die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet werden, die Rechtsgrundlage für zahlreiche Auflagen war. Der bisherige Katalog besonders strenger Maßnahmen soll reduziert werden, gleichzeitig werden neue Maßnahmen ermöglicht. Die Pläne können sich noch ändern, falls sie im Bundesrat keine Zustimmung bekommen. Die Union droht bereits mit Ablehnung.
Das ist künftig nicht mehr möglich
- Ausgangsbeschränkungen
- umfassende Schul- und Kitaschließungen
- umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie
- umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten
- umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben
- Verbote von Sportausübung
Das ist voraussichtlich mit Zustimmung der Landesparlamente möglich
- Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen
- Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen
- Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen
Weiterhin möglich mit Verordnung durch Landesregierung
- Kontaktbeschränkungen
- Abstandsvorschriften
- Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen
- Maskenpflicht
- Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)
- Hygieneauflagen für Betriebe
- Auflagen für den Betrieb von Schulen
- Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen
Bundesweit neu dazu kommen sollen
- 3G am Arbeitsplatz
- Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)
- 3G in Verkehrsmitteln
- Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken
- Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung
Verlängert werden sollen
- Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita
- Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne
- vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag
- Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten
(dpa/NZ)