Corona-Hilfen

„Desaströse Wettbewerbsverzerrung!“

Dirk Iserlohe
Dirk Iserlohe, CEO Honestis AG, hat deutsche Traditionsmarken, Verbundunternehmen und große Hotelgesellschaften zusammengebracht und ein Forderungspapier an die Regierung verfasst. (Foto: © Honestis)
Mit einem Forderungspapier richten sich Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe und Kollegen großer Hotelgesellschaften und Unternehmensverbünde an das Kabinett und kämpfen für eine gleichberechtigte Verteilung der Förderprogramme. Auch sie litten unter den Schließungen, erhielten jedoch nur limitierte Staatshilfen.
Donnerstag, 15.04.2021, 13:01 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Seit Beginn der Pandemie kämpfen die Hoteliers um das Überleben ihrer Unternehmen, haben sich in Brandbriefen für eine gerechte Entschädigung eingesetzt und unzählige Gespräche mit der Politik geführt. Deutsche Traditionsmarken, Verbundunternehmen und große Hotelgesellschaften wie Althoff, Centro, Domero, Dorint, GSH, H-Hotels, Lindner betreiben seit Jahrzehnten nicht nur ein Hotel, sondern viele Häuser unter einer Marke oder in einem Unternehmensverbund. Dies wird ihnen jetzt zum Verhängnis. Zwar leiden sie genauso wie jeder Einzelhotelier, erhalten wegen ihrer Größenordnung (Umsatz, Mitarbeiter, Bilanzvolumen) jedoch nur eingeschränkt Staatshilfen. Die Vertreter der Hotelgruppen sehen darin – wegen der Ungleichbehandlung – einen Verstoß gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes und wehren sich nun gemeinschaftlich.

Hotels haben keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen

Den Inhabern der Hotelgesellschaften ist bewusst, dass die Corona-Pandemie eine drohende Gefahr für die Bevölkerung darstellt. Die Hoteliers wollen auch nicht den Eindruck erwecken, dass man Maßnahmen der Bundesregierung nicht unterstützen will. Ganz im Gegenteil. Die Unternehmen haben erhebliche Investitionen in Hygiene, kontaktloses Einchecken und viele andere Sicherheits- und Schutzmaßnahmen getätigt. Dennoch dürfen die Hotels seit dem 2. November 2020 touristisch nicht genutzt werden, d.h. die Branche befindet sich inzwischen fast sechs Monate im Lockdown II. Und ein Ende ist noch immer nicht absehbar! Das zeigt eindeutig, dass die Hotellerie zu den Branchen gehört, die mit einem Sonderopfer belastet wird.

Gerade der Weg zu den Hotels als auch der dortige Aufenthalt trägt laut der Toolbox des Robert Koch Institutes nachweislich nicht zum Infektionsgeschehen bei. Außerdem muss nach Meinung der Hoteliers auch deutlicher zwischen „Störer“ und „Nichtstörer“ differenziert werden, was bisher das Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch vorsah.

Toolbox des RKI
Die Toolbox des RKI zeigt, dass in Hotels kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. (Foto: © RKI)

Der eigens für Verhütungsmaßnahmen verfasste § 16 Infektionsschutzgesetz wird von den Ländern nicht genutzt. Stattdessen wird der für Infektionen am konkreten Ort vorgesehene § 28 IfSG verwendet, der keine Entschädigungen vorsieht. Mangels der Corona-Fälle in Hotels hätten längst Urteile der Gerichte mit direktem oder analogem Bezug auf den § 65 IfSG (Entschädigung) angewendet werden müssen, damit gerechte Entschädigungen für die Sonderopferträger, also die Unternehmen, die durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders betroffen sind ohne hierfür Schadensersatz zu erhalten,  gezahlt werden.

Da die Maßnahmen der Bundesregierung von Seiten der Hotellerie respektiert und unterstützt werden, wird auch eine Gleichbehandlung für den Ausgleich der Belastungen erwartet. Aufgrund der Limitierungen der Wirtschaftshilfe-Programme ist dies jedoch nicht der Fall und wird sich mit der Wiederaufnahme der Insolvenzantragspflicht am 1. Mai weiter zuspitzen.

Benachteiligung der Größe nach, aber warum?

Jeder Betriebswirt weiß, dass die Größe des Unternehmens positive Einflüsse auf Kostendegression – das Sinken der Stückkosten mit zunehmender Beschäftigung – mit sich bringt. Im Falle der Förderprogramme führt die Beurteilung der Unternehmensgröße allerdings zu einer erheblichen Benachteiligung. Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erzielen und/oder mehr als 43 Millionen Euro Bilanzvolumen ausweisen, sind keine klein- und mittelständigen Unternehmen (KMUs) und werden von den Limits schwer getroffen.

Die aktuell laufende Überbrückungshilfe III ist bei den Verbundunternehmen auf drei Millionen Euro pro Monat gedeckelt, insgesamt bekommen sie hierüber nicht mehr als 12 Millionen Euro. Firmen, die üblicherweise einen dreistellige Millionen-Euro-Jahresumsatz haben, können mit solchen Geldern nur einen Teil ihrer Finanzlöcher stopfen. Zwar ist das Personal in Kurzarbeit, doch Fixkosten wie Mieten laufen weiter.

Förderprogramme sind „naturgemäß“ limitiert und somit das falsche Mittel für die Staatshilfen:

Da sich das Bundesfinanzministerium geweigert hat Entschädigungen über die Finanzämter abzuwickeln, die alle Unternehmensdaten besitzen, muss nun das Bundeswirtschaftsministerium – völlig überfordert – mit den Bezirksregierungen und IHKs zweckentfremdete Förderprogramme abwickeln. Dadurch kommt es zwangsläufig zu Abwicklungsproblemen und Benachteiligungen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat am 29.11.2020 in der Welt am Sontag jedoch bereits betont: „Solange die Pandemie anhält sind Entschädigungen rechtlich geboten.“

Dirk Iserlohe führt dazu aus: „Die Konzeption der Staatshilfen führt für die Nicht-KMUs dazu, dass das von Wirtschaftsminister Altmaier vorgegebene Ziel, dass ‚kein Unternehmen wegen Corona in die Insolvenz muss‘, sicher verfehlt wird. Diese Verfahrensweise verstößt zudem gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz).“ Der Kölner Unternehmer sieht zwar, dass die November- und Dezemberhilfen grundsätzlich Schadensregulierungsansätze sind, diese sind jedoch im Vorhinein bereits auf 75 % der Vergleichsmonate des Vorjahres (2019) begrenzt sind.

Dem zur Folge erhält der Einzelunternehmer mit seinem 120 Zimmerhotel nahezu 90 % des entstandenen Schadens in den Jahren 2020 und 2021. Ein Verbundunternehmen wie die Dorint Gruppe hingegen, erhält nach Inanspruchnahme aller Förderprogramme (2020 und 2021) nur ca. 38 % des tatsächlich entstanden Schadens und bleibt auf ca. 60 Millionen Euro Verlust sitzen. Eine unterschiedliche Behandlung ist nicht nachvollziehbar und ungerecht.

Beihilferegelungen als Ausrede für den Bruch des Versprechens?

Begründet werden die Limitierungen aus Berlin fälschlicherweise immer mit „komplex betrachteten europäischen Beihilferegelungen“. Die Europäische Kommission hat aber längst festgelegt, dass die Pandemie eine außergewöhnliche Situation darstellt, die seine Mitgliedstaaten berechtigt Entschädigungsanträge nach dem Artikel 107 IIb AEUV zu stellen. Das wurde vom BMWi bislang jedoch nur für die erweiterte November- und Dezemberhilfe beantragt worden. Alle anderen Programme (z.B. ÜIII) laufen über die schwerfälligen Beihilfeverfahren nach Artikel 107 IIb AEUV.

Dennoch verkündet Olf Scholz mit seiner „Bazooka“-Ansage: „Wir haben die finanzielle Kraft, diese Krise zu bewältigen. Es ist genug Geld da und wir setzen es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen“.

Dirk Iserlohe und seine Kollegen – darunter Homeira Amiri, COO der Centro-Hotels, Yoram Biton Geschäftsführer, der Leonardo Hotels, Alexander Fitz, Geschäftsführende Inhaber der H-Hotels und Rechtsanwalt Christian Steinpichler als Vertreter für weitere Hotelunternehmen, wie z.B. die GSH Hotels – fühlen sich genauso mit „jede“ und „jeder“ angesprochen wie der Einzelhotelier. Nur scheint hier das Versprechen gebrochen zu werden. Unzählige Brief haben die Hoteliers verfasst. Alle vertretenen Unternehmer sind durch die monatlichen und Gesamt-Limit-Vorgaben der Programme existentiell betroffen.

Sonderopferträger

Das Gastgewerbe ist eindeutig ein Sonderopferträger, was die sogenannte Toolbox des RKI deutlich zeigt und auch der Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Prof. Dr. Waldhoff in einem Gutachten, dass der Dorint Gruppe vorliegt, bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung – 1 BvR 2530/20 – vom  11.11.2020 anlässlich der Beschwerde eines Kino-Betreibers festgehalten, dass die Eingriffe schwerwiegend im Sinne des Artikel 12 GG sind. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, wann die Landgerichte – spätestens aber die Oberlandesgerichte – den § 65 IfSG (Entschädigungsrecht) analog  anwenden werden.

Lösungsvorschlag zur Gleichberechtigung der Nicht-KMUs

Die Hoteliers haben sowohl in ihrem Forderungspapier als auch in der dazugehörigen Kurzfassung alternative Lösungsvorschläge unterbreitet. Diese würden zu einer Gleichberechtigung unabhängig von der Unternehmensgröße führen:

Entweder ergänzt die Bundesregierung im Falle der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Entschädigungsregelung in § 65 IfSG Absatz 1, Satz 1 um den § 28a IfSG und legalisiert somit den Entschädigungsanspruch. Oder aber sie erweitert – wenn es am Mut zu einer solchen angemessenen und gebotenen Gesetzesänderung fehlt – die Limits für den Lockdown I und eliminiert gleichzeitig die Monats- und Totallimits in der Überbrückungshilfe III.

Das Forderungspapier wird von Bundestags-Vize-Präsident Wolfgang Kubicki (FDP) ausdrücklich unterstützt.

(Dorint/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Kellner servieren Speisen
Investitionen
Investitionen

25 Millionen Euro für das saarländische Gastgewerbe

Die Gastronomie leidet unter den Corona-Folgen, Fachkräftemangel, gestiegenen Preisen und hohen Energiekosten. Das Saarland will sie jetzt wettbewerbsfähig und fit für die Zukunft machen.
Einzug in die Hofburg
Karneval 2025
Karneval 2025

Dorint Hotel ist wieder Hofburg für das Kölner Dreigestirn

Kölle alaaf! Das Kölner Dreigestirn hat seine Hofburg, das Dorint Hotel am Heumarkt Köln, für diese Session bezogen. Von General Manager und „Herbergsvater“ Holger Hess erhielt es dabei den symbolischen Schlüssel – und einen Scheck der Dorint Hotelgruppe. 
Dirk Iserlohe
Corona-Entschädigungen
Corona-Entschädigungen

Dirk Iserlohe reicht Verfassungsbeschwerde per Eilantrag ein

Bisherige rechtliche Schritte wurden abgewiesen. Dennoch gibt Dorint-Aufsichtsrat Dirk Iserlohe nicht auf. Per Eilantrag fordert er erneut die Gleichstellung ein und kämpft weiter für gerechte Corona-Hilfen.
Die neue Arbeitskleidung für die Mitarbeiter der Dorint Hotelgruppe. Hier in Beige gehalten. (Foto: © Dorint/Stefan Rappo)
Desing
Desing

Kaya&Kato: nachhaltige Workwear für Dorint

Die Hotelgruppe hat sich bei ihrer neuen Ausstattung der Mitarbeiter für die umweltbewusste Kollektion eines innovativen Labels entschieden. Die neue Kleidung soll nicht nur stylisch sein, sondern auch bequem und nachhaltig. 
Renoviertes Zimmer im Dorint Hotel Würzburg
Wiedereröffnung
Wiedereröffnung

Das Dorint Hotel Würzburg ist wieder eröffnet!

Modernisierung abgeschlossen: Seit Januar 2023 wurde das Dorint Hotel Würzburg aufwendig renoviert. Jetzt hat man das Hotel, das zu den Traditionshäusern der Kölner Dorint Hotelgruppe gehört, wieder in Betrieb genommen.
Unter den Gästen (v. l. n. r.): Dr. Stephan Keller (Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf) mit  Patrick Schwarz-Schütte (Black Horse Investments GmbH), Dirk Iserlohe (Aufsichtsratschef Dorint Hotelgruppe), Jörg T. Böckeler (CEO Dorint Hotelgruppe) und Daniela Danz (Generaldirektorin Hotel Kö59 Düsseldorf)
Baubeginn
Baubeginn

Richtfest für das „Essential by Dorint Düsseldorf“

Der Bau verläuft planmäßig: Kürzlich feierte das „Essential by Dorint Düsseldorf“ sein Richtfest. Das moderne Cityhotel wird Teil des aufstrebenden Quartiers „Deiker Höfe“ in Düsseldorf Stockum sein. Anfang 2025 soll es eröffnen. 
Dirk Iserlohe
Corona-Entschädigung
Corona-Entschädigung

Bundesgerichtshof lässt Nichtzulassungsbeschwerde zu Corona-Schadenersatz zu

Seit 2020 klagt die Kölner Dorint Hotelgruppe in 14 Bundesländern für die Gleichbehandlung der größeren und mittelständischen Hotelunternehmen bei der staatlichen Kompensation von Finanzschäden aus den Corona-Lockdowns. Jetzt verzeichnet man einen ersten Teilerfolg. 
Rendering: So soll das neue Dorint Hotel in der Schweiz aussehen, wenn es fertiggestellt ist.
Wachstum
Wachstum

Dorint Resort & Spa Locarno/Riazzino eröffnet 2024

Dorint setzt sein kontrolliertes Wachstum fort. Im Spätsommer des kommenden Jahres soll das Dorint Resort & Spa Locarno in der Schweiz an den Start gehen. Der Bau für das First-Class-Hotel verläuft bisher nach Plan. 
Jana Buhoff übernimmt die Führung im Essential by Dorint Hotel Köln.
Personalie
Personalie

Führungswechsel in zwei Essential by Dorint-Hotels

Zwei Essential Hotels der Dorint Hotelgruppe haben eine neue Führung: Das Essential by Dorint Köln-Junkersdorf wird seit Juli von Natascha Bußhoff geleitet, während ihr Kollege Jörg Senior jetzt Direktor des Essential by Dorint Remscheid ist.