Dehoga-Appell gegen Lockdown-Boykott
In den sozialen Medien kursieren derzeitig unter dem Hashtag #Wirmachenauf Aufrufe, Betriebe trotz des geltenden Lockdown-Verbots eigenhändig wieder zu öffnen. Unter anderem wurde die Initiative wohl von einem Rosenheimer Sportartikelhändler und einem Krefelder Kosmetiker angestoßen. Letzterer argumentierte, er habe keine andere Wahl als zu öffnen, weil er andernfalls zum Monatsende insolvent sei. Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges kommentierte dazu: „Bei allem Verständnis für den maximalen Frust, den Unmut und die immer größer werdende Verzweiflung appellieren wir an die Unternehmer, die Restaurants nicht zu öffnen und nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.“
Auch Handelsverband warnt vor Gaststätten-Öffnungen
Darüber hinaus warnten die Behörden von derartigen Eigeninitiativen. Verbotswidrige Geschäftsöffnungen würden mit 2500 Euro Bußgeld geahndet. Eine Polizeisprecherin sagte, die Polizei werde Hilfe leisten, wenn sie vom Ordnungsdienst darum gebeten werde. Auch der Handelsverband Deutschland verurteilte die Aufrufe zur Öffnung von Läden und Gaststätten trotz Lockdowns. „Für den Handel steht die wirkungsvolle und schnelle Bekämpfung der Pandemie an erster Stelle“, ließ der Verband dazu mitteilen. Dennoch kann man die Motivation zu dieser Kampagne wohl in gewisser Weise nachvollziehen. Die Aktion #Wirmachenauf mache die Verzweiflung vieler Unternehmen deutlich, hieß es seitens des Handelsverbands. „Der Handel bringt derzeit ein großes Opfer im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung.“(sueddeutsche.de/dpa/TH)