Das Wichtigste zur Überbrückungshilfe
Kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die Corona-Krise finanziell geschädigt wurden, können nun weitere Fördergelder erhalten. Die bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startete am 08. Juli 2020. Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier deutlich machte, sollen die Gelder vor allem den Branchen helfen, „die immer noch stillgelegt sind, aber auch den Wirtschaftszweigen, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist“. Bis zu 150.000 Euro an Fixkosten-Zuschüsse stehen bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Um einen Missbrauch der Finanzhilfen zu verhindern, kann die Antragstellung nur über einen vom geschädigten Betrieb beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen, in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren. Für die Verwaltung der Überbrückungshilfen sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich.
Das Wichtigste rund um die Corona-Überbrückungshilfe
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Solo-Selbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.Durch die Bezugnahme auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird gewährleistet, dass mittelständische Unternehmen ohne Begrenzung der Zahl der Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen können, soweit ihr Umsatz nicht 50 Mio. Euro bzw. ihre Bilanzsumme nicht 43 Mio. Euro übersteigt.
Wie viel Überbrückungshilfe bekomme ich?
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von- 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzrückgang,
– 50 % der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50 % und 70 %,
– 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40 % und unter 50 %im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 % der Fixkosten geltend gemacht werden. Berücksichtigt wurde außerdem die Reisebranche: Reisebüros können auch Provisionsausfälle bei corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Einen Antrag auf Überbrückungshilfe kann nicht das bedürftige Unternehmen selbst stellen, sondern es muss dafür einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beauftragen. Dieser prüft die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten und stellt schließlich in einem digitalen Verfahren den Antrag. Die Kosten dafür können im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden.
Sofern die beantragte Summe der Überbrückungshilfe nicht höher als 15.000 Euro für drei Monate ist, kann der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung vornehmen. Trotzdem sollten Antragsteller, die nur sehr geringe betriebliche Fixkosten haben, prüfen, ob sich für sie die Beauftragung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers tatsächlich lohnt.
Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?
Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen.
Welche Frist gilt für die Antragsstellung?
Anträge sind bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
Kommt es bei der Überbrückungshilfe zu Überschneidungen mit anderen Fördergeldern?
Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, können erneut einen Antrag stellen. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.
Wie der Nachrichtensender ZDF berichtet, habe man sich im Koalitionsausschuss dagegen entschieden, die Maßnahmen bis Ende des Jahres gelten zu lassen. Ab der zweiten Augusthälfte würde entschieden, ob die Hilfen verlängert werden.
(bmwi/ZDF/KP)