„Mehr Fortschritt wagen“

Das hält der Koalitionsvertrag für die Branche bereit

Christian Lindner, Olaf Scholz, Annalena Baerbock und Robert Habeck
Christian Lindner, Parteivorsitzender der FDP, Olaf Scholz, SPD-Kanzlerkandidat und geschäftsführender Bundesfinanzminister, Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und Robert Habeck, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, bei der Vorstellung des gemeinsamen Koalitionsvertrags. (Foto: © picture alliance/dpa | Kay Nietfeld – stock.adobe.com)
Ob Tourismusförderung, Arbeitskräftesicherung oder Mindestlohn – der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP beinhaltet einige Punkte, die das Gastgewerbe direkt oder indirekt betreffen. Ein Überblick.
Sonntag, 28.11.2021, 16:59 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auf 177 Seiten haben die Parteien damit den Grundstein für die Regierung der kommenden vier Jahre gelegt. Im Fokus stehen dabei Themen wie Digitalisierung sowie Klimaschutz, doch einige Details betreffen auch das Gastgewerbe – direkt oder indirekt.

Inländischer Tourismus im Fokus

So will die neue Regierung etwa den inländischen Tourismus fördern. „Der inländische Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit großem Zukunftspotenzial, besonders im ländlichen Raum“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Wir nehmen den Prozess zur nationalen Tourismusstrategie wieder auf, verbessern die Koordinierung der Tourismuspolitik, um den Tourismusstandort Deutschland nach der Corona-Krise nachhaltig, klimafreundlich, sozial gerecht und innovativ zu gestalten.“ Dazu soll es ein Modernisierungsprogramm geben, das Unternehmer bei der Neu- und Wiedergründung unterstützt. Gleichzeitig soll die Infrastruktur um nationale Naturlandschaften und UNESCO-Welterbestätten ausgebaut werden.

Abschaffung des analogen Meldescheins

Darüber hinaus planen die Parteien die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen „wo möglich“ abzuschaffen. „Der Umgang mit Meldescheinen wird künftig komplett digital erfolgen.“

Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sieht der Koalitionsvertrag zudem vor, „die Gewinnung ausländischer Fachkräfte für die Tourismusbranche durch den Abbau bürokratischer Hürden“ zu erleichtern. Dazu ist auch vorgesehen, das Einwanderungsrecht weiterzuentwickeln und „bewährte Ansätze des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wie die Westbalkanregel“ zu entfristen. Zudem soll eine „Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eine zweite Säule etablieren, um Arbeitskräften zur Jobsuche den gesteuerten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt“ zu ermöglichen. Die Blue Card wird auf nicht-akademische Berufe ausgeweitet. „Voraussetzung wird ein konkretes Jobangebot zu marktüblichen Konditionen sein“.

Darüber hinaus sollen die Hürden „bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland“ gesenkt, Bürokratie abgebaut und Verfahren beschleunigt werden.

Gewinnung von Fachkräften

Daneben sind noch folgende Maßnahmen gegen die Personalknappheit in einigen Branchen geplant:

  1. „Höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen“,
  2. „Älteren Erwerbstätigen, die dies können und wollen, ermöglichen auch mindestens bis zum Renteneintrittsalter zu arbeiten“,
  3. Mehr Möglichkeiten „für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Neuorientierung auch in der Mitte des Erwerbslebens“.

Gesündere Ernährung angestrebt

„Insbesondere mit Blick auf Kinder“ soll bis 2023 eine Ernährungsstrategie beschlossen werden, „um eine gesunde Umgebung für Ernährung und Bewegung zu schaffen“. In der Gemeinschaftsverpflegung sollen daher aktualisierte Standards der Deutschen Ernährungsgesellschaft etabliert werden.

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