Sondersätze

Profitiert die schweizer Hotellerie weiter von Steuervergünstigungen?

Banknoten
Die schweizer Hotellerie kann sich auf viele weitere Jahre mit einem Sonder-Mehrwertsteuersatz freuen. (© alswart / fotolia)
Eigentlich sollte die Einführung des Sonder-Mehrwertsteuersatzes vor 21 Jahren nur eine Interims-Lösung werden. Dieser Sondersatz ist jedoch heute noch gültig. Die schweizer Hoteliers leben gut mit der Begünstigung.
Donnerstag, 13.04.2017, 10:17 Uhr, Autor: Felix Lauther

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz wurde 1996 eingeführt und sollte die Hotellerie der Eidgenossen damals entlasten. Die Hoteliers zahlen bis heute immer noch 8 Prozent Normalsatz. Dazu kommt ein Hotellerie-Satz von 3,8 Prozent. Der reduzierte Satz von 2,5 Prozent deckt zahlreiche Güter und Steuerbefreiungen ab.

Nun plant der Bundesrat nach 21 Jahren das Gesetz erneut zu verlängern – dieses Mal aber nicht um weitere drei, sondern gleich um zehn Jahre. Dem Vorschlag der nationalrätlichen Wirtschaftskommission will der Bundesrat zustimmen, wie die „Neue Züricher Zeitung“ berichtet. Die Regierung hätte eine Verlängerung bis 2020 gutgeheißen. Eigentlich beabsichtigten die Fürsprecher des verminderten Mehrwertsteuersatzes eine unbefristete Verlängerung und damit die dauerhafte Verankerung in das Gesetz.

SVP und FDP wollen Beibehaltung des Sondersteuersatzes
Vor allem die SVP und CVP setzten sich laut „Neue Züricher Zeitung“ für die unbefristete Verlängerung des Sonder-Mehrwertsteuersatzes ein. Argumentation der beiden großen schweizer Volksparteien: die Hotellerie sei auf gute Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen. Die CVP sehe in der dauerhaft verankerten Regelung eine „Exportförderung“. Kritik an der geplanten Verlängerung gibt es aus dem Lager der FDP: So sei ein eigener Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie gegenüber anderen Unternehmen, die auch mit dem starken Franken zu kämpfen hätten, ungerecht. Einen ähnlichen Tenor schlägt die SP an, denn sie halte eine Privilegierung einer einzelnen Branche ebenfalls für diskutabel.

Mit dem Sondersteuersatz soll die Konsolidierung der Hotellerie auch in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden. („Neue Züricher Zeitung“ / FL)

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