Coronatest: Kostenübernahme durch Arbeitgeber abgabefrei
Viele Arbeitnehmer sind verpflichtet, regelmäßig einen negativen Coronatest vorzuweisen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Seit dem 11. Oktober 2021 sind diese Tests jedoch nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für diese Corona-Tests, wird von einem überwiegend betrieblichen Interesse durch den Arbeitgeber ausgegangen. „Das heißt, die Kostenübernahme stellt für den Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn dar und unterliegt weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Dies gilt für Schnelltests sowie für PCR- und Antikörper-Tests. Auch wenn Atemschutzmasken durch den Arbeitgeber zur beruflichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, führt das für die Arbeitnehmer weiterhin nicht zu Arbeitslohn.
(dpa/MK)