Corona-Hilfen

Corona-Überbrückungshilfen werden verlängert

Überbrückungshilfe, Wegweiser
Bei der Überbrückungshilfe IV wurden mit Stand vom vergangenen Freitag Fördermittel in Höhe von rund 460 Millionen Euro beantragt. (Foto: © hkama/stock.adobe.com)
Die Politik bewegt sich in der Pandemie in Richtung Öffnungskurs. Das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung für Firmen wird aber noch einmal verlängert. Manche Branchen bräuchten noch Anlaufzeit, meint die Ampel.
Montag, 14.02.2022, 15:39 Uhr, Autor: Martina Kalus

Staatliche Finanzhilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden bis Ende Juni verlängert. Darüber wurde in der Bundesregierung eine Einigung erzielt, wie das Wirtschaftsministerium am Montag auf Anfrage mitteilte. Die Überbrückungshilfe IV läuft bisher bis Ende März. Die milliardenschweren Hilfen sind das zentrale Kriseninstrument des Bundes, um die Folgen der Pandemie auf Firmen und Jobs abzufedern.

Unterstützt werden Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.

Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni

Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte bereits signalisiert, dass die Überbrückungshilfe IV um drei Monate verlängert wird. Die Bundesregierung hatte zuvor die Regelungen zur erleichterten Bedingungen beim Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni ausgedehnt.

In einem zwischen Kanzleramt, Vorsitz und Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz abgestimmten Vorschlag für ein Beschlusspapier der Beratungen am Mittwoch heißt es ebenfalls, die Überbrückungshilfe IV werde bis zum 30. Juni verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen würden parallel verlängert.

In der Systematik der Überbrückungshilfen sei es angelegt, dass diese helfen und greifen, wenn es nötig sei, so das Wirtschaftsministerium. Wenn die Konjunktur anziehe, dann sei über das Kriterium des 30-prozentigen Umsatzrückgangs sichergestellt, dass nur die Unternehmen die Hilfen erhalten, die noch unter Einschränkungen leiden. Die einzelnen Programmbedingungen würden aktuell finalisiert.

Die Wirtschaftsminister der Länder sowie Verbände hatten sich für eine Verlängerung ausgesprochen. So hatte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer gesagt, wegen der Omikronwelle sei es zu „massiven Quarantäne- und krankheitsbedingten Ausfällen von Beschäftigten“ in Betrieben gekommen. Die Umsätze und Auftragsbestände seien wieder bei deutlich mehr Betrieben als noch im Sommer und Herbst zurückgegangen. Daher seien betroffene Betriebe zwingend weiter und über das erste Quartal hinaus auf Hilfsprogramme der Bundesregierung angewiesen.

(dpa/MK)

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