Corona-Lockerungen: Das kommt im März
Von den Corona-Lockerungen bis hin zum Corona-Bonus: Im März gibt es Termine, die man sich merken sollte. Ein kurzer Überblick:
Corona-Lockerungen
Vom 4. März an soll der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie bundesweit nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich sein, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativem Test (3G). Bund und Länder haben außerdem den Wegfall der meisten Corona-Auflagen ab dem 20. März vereinbart – einen Basisschutz soll es aber auch danach noch geben. Über dessen genaue Ausgestaltung muss der Bundestag noch beraten.
Corona-Bonus
Firmen, die ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro zur Abmilderung der Pandemie-Folgen zukommen lassen wollen, müssen sich beeilen: Die entsprechende Regelung läuft zum 31. März aus.
Vertragsverlängerungen
Bei längerfristigen Verträgen wie mit Fitnessstudios, die ab dem 1. März geschlossen werden, gibt es für Verbraucher Erleichterungen: Bei automatischen Verlängerungen in den AGB läuft der Vertrag unbefristet weiter, und Kunden haben den Verbraucherzentralen zufolge eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Bisher verlängerten sich solche Verträge oft für ein Jahr.
(dpa/MK)