Corona-Hilfe für Hotels und Gastronomie wird verlängert
Baden-Württemberg hat die sogenannte Corona-Stabilisierungshilfe für Hotels und Gastronomen bis zum Jahresende verlängert. Außerdem können künftig auch Betriebe einen Antrag stellen, die nicht mindestens die Hälfte ihres Umsatzes mit dem Hotel- oder Gastronomiebetrieb erzielen. Das hat die Landesregierung jetzt beschlossen. Künftig reicht ein Anteil von mindestens 30 Prozent. Das soll zum Beispiel Bäckereien mit Cafés helfen.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut: „Mit dem sich abzeichnenden Ende der Außengastronomie- und Feriensaison stehen viele Betriebe vor schwierigen Herbst- und Wintermonaten.“ Anträge können daher nun bis zum 20. November gestellt werden. Bislang hätte Ende September Schluss sein sollen. Als Förderzeitraum konnte bisher außerdem maximal die Zeit bis Ende November herangezogen werden, nun kommt der Dezember noch hinzu.
Es sei richtig und wichtig, das Sofortprogramm an die in den vergangenen Wochen gemachten Erfahrungen anzupassen, sagte der baden-württembergische Tourismusminister Guido Wolf. Bei gutem Wetter seien die Menschen draußen aktiv. Vor Begegnungen in geschlossenen Räumen hätten viele aber noch großen Respekt.
Die Stabilisierungshilfe können Betriebe und Selbstständige beantragen, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten einmalig bis zu 3.000 Euro plus 2.000 Euro für jeden Vollzeit-Beschäftigten. Für Betriebe, die nur zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- oder Gastro-Bereich erzielen, gibt es bis zu 2.000 Euro plus 1.000 Euro für jeden Vollzeit-Beschäftigten.
(dpa/lsw/KP)