Hessen
Clubs dürfen Innenbereiche öffnen
Diskotheken, Clubs und Tanzbars in Hessen dürfen ab 19. August wieder ihre Innenbereich öffnen. Es gelten jedoch strenge Schutzmaßnahmen.
Hessische Diskotheken, Clubs und Tanzbars dürfen ab 19. August wieder ihre Innenräume öffnen. Allerdings gelten strengere Corona-Regeln als beispielsweise in der Gastronomie, wie der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) ankündigte. Unabhängig von der Inzidenz bekommen grundsätzlich neben Geimpften und Genesenen nur Menschen Einlass, die einen negativen PCR-Coronatest vorweisen können. Ein üblicher Schnelltest oder Bürgertest reicht nicht aus. Zudem gilt Maskenpflicht und die Vorgabe, dass es fünf Quadratmeter Platz pro Gast geben muss.
(dpa/NZ)