Politik
BW verschärft Corona-Regeln in der Gastronomie
Zukünftig sind in Baden-Württemberg Restaurantgäste verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen. Diese Regel soll auch für Freizeitparks und Vergnügungsstätten gelten.
Die Hygienemaßnahmen in Baden-Württemberg werden verschäft: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die Landesregierung die Maskenpflicht in Gaststätten ausgeweitet. Wer in Restaurants nicht auf einem Platz sitzt, sondern etwa zu einem Tisch oder zur Toilette geht, muss ab 30. September einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt dann auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen. „Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht“, teilte die Landesregierung dieser Tage in Stuttgart mit. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben untersagt. (lsw/TH)