Bundesverfassungsgericht entscheidet über Beherbergungsverbote
Der Streit um die Beherbergungsverbote in mehreren deutschen Bundesländern geht in die höchste Instanz. Kläger aus Tübingen haben beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht, wie ein Gerichtssprecher dieser Tage mitteilte. Unklar ist, wie schnell die Verfassungsrichter über den Antrag entscheiden werden.
Kläger berufen sich auf Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte das Beherbergungsverbot im Eilverfahren bestätigt. Im Einzelfall ging es um eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die auf Sylt Urlaub machen wollte. Nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts berufen sich die Tübinger Kläger auf diese Entscheidung. Auch die Urlauberfamilie aus NRW hatte in Karlsruhe Eilantrag eingereicht, diesen aber zwischenzeitlich wieder zurückgezogen. (pregas/dpa/TH)