Pauschalreisen

Bundestag beschließt Reisesicherungsfond

Koffer, Flugzeug und alles was zu einer Reise gehört
Bei der Pleite des Reiseriesen Thomas Cook musste der Staat eingreifen und Urlaubern ihre Anzahlungen teilweise erstatten. (Foto: © Jürgen Fälchle/stock.adobe.com)
Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Insolvenzabsicherung durch Reisefonds verabschiedet hat, wird Kritik laut. Laut DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz wurde zu wenig auf die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus geachtet. 
Freitag, 11.06.2021, 13:12 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Pauschalurlauber sollen über einen millionenschweren Fonds besser gegen eine Pleite des Reiseveranstalters abgesichert sein. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag die Einrichtung eines Sicherungsfonds, in den die Veranstalter selbst einzahlen müssen. Hintergrund ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang.

Der Fonds soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren. Er löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen ausgenommen. Die Umsatzgrenze für diese Ausnahmeregelung wurde in den parlamentarischen Beratungen von den ursprünglich vorgesehenen drei Millionen Euro noch auf einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro angehoben.

DTV kritisiert fehlende Differenzierung

„Das Ergebnis ist enttäuschend. Die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus, wie Freizeitparks oder Tourismusorganisationen, deren Schadensrisiko gering ist, wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Teure und aufwendige Rückholaktionen spielen innerhalb Deutschlands keine große Rolle“, kritisiert Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Konnten diese Veranstalter ihr Risiko bislang problemlos absichern, werden sie nun an dem deutlich größeren Insolvenz- und Schadensrisiko großer Veranstalter bemessen. „Damit drohen zum Teil deutlich höhere Kosten für die Insolvenzversicherung als bisher.“

Ausnahmeregelung ist „Augenwischerei“

Das Gesetz sieht zwar eine Ausnahmeregelung bis zu einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro vor, „doch das ist Augenwischerei“, so Kunz. Denn in diesem Fall muss künftig der gesamte Umsatz abgesichert werden. Folglich ist mit deutlich höheren Versicherungsprämien zu rechnen.

Der DTV hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für eine stärkere Differenzierung eingesetzt. „Auch wenn die Reform der Absicherung im Grundsatz richtig ist, um das Vertrauen der Reisenden in die Sicherheit der Pauschalreise zu sichern, hat die Politik ein Gesetz auf Kosten derjenigen auf den Weg gebracht, die sich bisher völlig problemlos absichern konnten“, kritisiert der DTV-Geschäftsführer.

(DTV/dpa/NZ)

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