Bundestag beschließt Mehrweg-Pflicht
Neben Einwegverpackungen müssen Restaurants, Imbisse und Cafés ihren Kunden beim Straßenverkauf künftig auch alternativ eine Mehrwegvariante anbieten. Eine entsprechende Verpflichtung, die ab dem Jahr 2023 gelten wird, hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Ausnahmen gelten allerdings für kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben.
Ausweitung des Flaschenpfands
Gleichzeitig erweiterten die Abgeordneten die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen. Bislang gibt es noch immer Getränke – etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure – auf deren Verpackung kein Pfand erhoben wird. Derartige Ausnahmeregelungen fallen ab dem Jahr 2022 weg; nur bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024. Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff eingeführt.
Passend zu diesem Thema haben wir in der Ausgabe 2/2021 unseres HOGAPAGE Magazins über umweltbewusste Verpackungsmöglichkeiten für das To-go-Geschäft berichtet.
(dpa/MK)