Miet- und Pachtrecht

Bundestag beschließt Anpassung des Gewerbemietrechts

Bundestag
Der Bundestag hat die Anpassung des Gewerbemietrechts beschlossen. (Foto: ©picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka)
Bundesjustizministerin Lambrecht hatte sich bereits für eine Stärkung der Gewerbemieter ausgesprochen, nun hat der Bundestag eine Gesetzesanpassung beschlossen. Gastronomen und Hoteliers könnten davon profitieren.
Freitag, 18.12.2020, 13:36 Uhr, Autor: Kristina Presser

Der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 der Änderung des Gewerbemiet- und Pachtrechts zugestimmt. Demnach hat die Mehrheit für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt, der durch staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen die Geschäftsgrundlage vieler Unternehmer beeinträchtigt sieht. Das betrifft vor allem auch Gastronomen oder Hoteliers, die ihre Betriebe wegen des Lockdowns schließen mussten. In der Folge wird nun § 313 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage“) entsprechend geändert, was Mietern und Pächtern helfen soll.

Im Beschluss von Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder zum zweiten harten Lockdown vom 13. Dezember 2020 heißt es unter Punkt 15:

„Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.“

Aufgrund der Entscheidung des Bundestages vom vergangenen Donnerstag wird nun das Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch aktualisiert. Artikel 240 wird demnach folgender § 7 angefügt:

„§ 7
Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen

(1) Sind vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar, so wird vermutet, dass sich insofern ein Umstand im Sinne des § 313 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert hat.
(2) Absatz 1 ist auf Pachtverträge entsprechend anzuwenden.“

Konkret bedeutet das, dass Gewerbemietern, die ihre Räumlichkeiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr nutzen können, die Möglichkeit zur Vertragsnachverhandlung erleichtert wird. Voraussetzung für Nachverhandlungen ist, dass man Gewerbemietern das Festhalten am bestehenden Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zumuten kann. Sie können sich nun bei Verhandlungen mit ihrem Vermieter über niedrigere Mieten direkt auf § 313 BGB beziehen. Konkreteres ist aus dem neuen Passus jedoch nicht ersichtlich.

Keine generelle Mietminderung

Wichtig ist, dass es im Rahmen der Gesetzesänderung immer auf den Einzelfall ankommt, wie Rechtsanwalt Philipp Schönnenbeck (CMS Hasche Sigle, Düsselsorf) gegenüber der Immobilien Zeitung sagte. Denn einen automatischen Anspruch auf Mietminderung gibt es durch die Neuerung nicht, ebenso wenig wie ein einseitiges Recht auf Vertragskündigung oder Mietstundung. Er geht davon aus, dass „immer eine Einzelfallentscheidung erforderlich sein wird. So wie bisher schon“. Zu betrachten sei dabei vor allem die wirtschaftliche Gesamtsituation des Mieters, was etwaige Rücklagen, den Bezug staatlicher Überbrückungshilfen und die Zahlung von Kurzarbeitergeld an seine Mitarbeiter beinhaltet.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte bereits im November deutlich gemacht, dass sie die Position von Gewerbemieter stärken will – HOGAPAGE berichtete.
(Bundestag/Immobilien Zeitung/KP)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, im Bundestag
Gesetzesänderung
Gesetzesänderung

Justizministerin will Gewerbemieter stärken

Christine Lambrecht hat angekündigt, das Mietrecht ändern zu wollen und damit Gewerbetreibende in der Corona-Krise zu unterstützen.
Caren Lay, die Linke
Mietrecht
Mietrecht

Entscheidung über verlängerten Mieter-Kündigungsschutz vertagt

In der Bundestagssitzung am 02. Juli 2020 hätte direkt über einen Verlängerungsantrag der Linken zum Kündigungsmoratorium für Mieter abgestimmt werden können. Aber die Fraktionen stimmten mehrheitlich anders.
Mietvertrag, Schlüssel und Stift
BGH-Urteil
BGH-Urteil

Keine faire Risikoverteilung bei Mietzahlungspflicht

Durch das BGH-Urteil zur Mietzahlungspflicht während Corona wird das Risiko nicht fair zwischen Mieter und Vermieter verteilt, meint der Dehoga NRW. Der Branchenverband fordert eine Stundungsverlängerung über 2022 hinaus.
Nahaufnahme von Händen eines jungen Mannes, der auf einem Taschenrechner Zahlen zur Miete nachrechnet
Mietrecht
Mietrecht

Gastgewerbe und Handel fordern Anspruch auf Corona-Mieterschutz

Während der Umsatz im Handel und Gastgewerbe nur allmählich zulegt, bleiben vor allem in den Städten hohe Miet- und Pachtkosten bestehen. Jetzt plädieren Branchenvertreter für mehr Rechtssicherheit für Mieter.
Unglücklicher Geschäftsmann, der seine Kreditkarte hält, seine Augen geschlossen hat und seinen Kopf auf seiner Hand aufstützt
Initiative Deutsche Hotellerie
Initiative Deutsche Hotellerie

„Sollen wir Mitarbeitergehälter oder Mieten zahlen?“

Das aktuell ab Juli 2020 geltende Ende des Mieter-Kündigungsschutzes belastet die Hotellerie massiv. Während Politiker über eine Verlängerung streiten, haben Hotelgruppen in Deutschland nun einen Brandbrief nach Berlin geschickt und verdeutlichen den Ernst der Lage.
Beispiel für das bona’me-Barkonzept
Erweiterung
Erweiterung

Restaurant bona’me erweitert Mietfläche im Balgequartier

Bereits im vergangenen Jahr stand fest: Auf über 460 Quadratmetern entsteht künftig das Restaurant bona’me im Erdgeschoss des Kontorhauses am Markt in Bremen. Nun ist für das Restaurant eine deutlich größere Fläche geplant. 
Dirk Iserlohe
Corona-Entschädigungen
Corona-Entschädigungen

Dirk Iserlohe reicht Verfassungsbeschwerde per Eilantrag ein

Bisherige rechtliche Schritte wurden abgewiesen. Dennoch gibt Dorint-Aufsichtsrat Dirk Iserlohe nicht auf. Per Eilantrag fordert er erneut die Gleichstellung ein und kämpft weiter für gerechte Corona-Hilfen.
Ein Team des Dussmann Food Services
Verpflegung
Verpflegung

Bundestag wird auch weiterhin von Dussmann verköstigt

Der Caterer hat die Neuausschreibung für die Betreibung der Kantinen wieder für sich entscheiden können. Dank seines neuen Konzeptes konnte er sich in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren gegen die Mitbewerber erfolgreich durchsetzen.
Restaurant mit Kellner in der Rückenansicht und im Vordergrund ein Teller mit Salat.
Schwierige Zeiten
Schwierige Zeiten

Gastgewerbeumsatz im März leicht gesunken

Laut dem Statistischen Bundesamt ist das Gastgewerbe noch lange nicht auf dem Vor-Corona-Niveau angekommen. Im März 2024 verzeichnete das Gewerbe gegenüber dem Februar 2024 einen Rückgang in niedrigen einstelligen Bereich.