Kein Restaurantbesuch für Ungeimpfte?
Am 10. August berät Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen in der Pandemie. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Bericht des Ministeriums, der an Länder und Bundestag ging, heißt es, zur Eindämmung einer neuen großen Infektionswelle seien weitere Corona-Vorgaben nötig. Schutzmaßnahmen könnten aufgrund der fortgeschrittenen Impfkampagne aber moderater ausfallen als im vergangenen Herbst und Winter.
Gastronomie nur unter Einhaltung der 3G-Regel
In dem Bericht werden die weitere Einhaltung von Hygienemaßnahmen und die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske „bis ins Frühjahr 2022“ insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel – „für alle, auch für Geimpfte und Genesene“ genannt. Mit Blick auf Schutzmaßnahmen erläutert das Ministerium, Impfen und Testen verhinderten mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Personen mit hoher und damit infektiöser Viruslast einen Raum betreten. „Daher sollte unabhängig von der Inzidenz ab Anfang/Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) möglich sein.“ Genannt werden Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen, Großveranstaltungen drinnen und draußen.
Insbesondere für Ungeimpfte könnten abhängig von der Impfquote, der Inzidenz nach Altersgruppen und der Rate schwerer Klinikfälle nach Altersgruppen ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden, heißt es in dem Bericht. Dazu zählten insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie.
Ende der kostenlosen Schnelltests
Das Bundesgesundheitsministerium schlug für Mitte Oktober zudem ein Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger vor. Da mittlerweile jedem ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Steuerzahler nicht angezeigt, heißt es in einem Ministeriumsbericht. Daher werde vorgeschlagen, dass der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle Mitte Oktober beendet – etwa zum 11. oder zum 18. Oktober. Nur für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliege, wie Schwangere oder Kinder und Jugendliche, solle es weiterhin kostenlose Schnelltests geben.
Kritik von der FDP
Die FDP hat Pläne des Bundesgesundheitsministeriums scharf kritisiert. FDP-Vize Wolfgang Kubicki warf der Bundesregierung in der „Bild“-Zeitung Wortbruch vor. In Zielsetzung und Wirkung komme es einer direkten Impfpflicht gleich, wenn die Regierung nicht-geimpfte Personen vom sozialen Leben ausschließe. Kubicki sagte dazu: „Die Ankündigung, in Zukunft Ungeimpfte vom Gastronomiebesuch ausschließen zu wollen, ist der dreisteste und verheerendste Wortbruch dieser Bundesregierung, die wiederholt Stein und Bein geschworen hat, es werde keine Impfpflicht in Deutschland geben. Dieser Wortbruch wiegt noch schwerer, als die Unverhältnismäßigkeit dieser angedrohten Impfpflicht.“ Der FDP-Politiker warf auch die Frage auf, warum der Plan der Bundesregierung für Gastronomiebetriebe, „aber nicht auch für Talkshows, CDU-Parteitage oder Betriebsversammlungen“ gelte.
(dpa/NZ)