Sharing Economy

Bundesregelung für Airbnb & Co. gefordert

Mann übergibt Wohnungsschlüssel an Touristen
Der dramatisch wachsende Markt mit den Sharing-Unterkünften erfordert eine bundesweite Regulierung und vor allem Registrierung der Anbieter. (© wbtky/fotolia.com)
In Österreich setzen immer mehr Bundesländer auf eine regionale Regelung für die Registrierung privater Vermieter. Doch die Branche strebt eine einheitliche österreichweite Lösung an.
Dienstag, 12.02.2019, 12:47 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Nachdem man bereits in Wien, Niederösterreich, Salzburg oder der Steiermark versucht hat, die Geschäftspraktiken von Airbnb&Co mit Landesgesetzen in den Griff zu bekommen, hat nun auch Tirol angekündigt, ein Gesetz für die Rahmenbedingungen von Beherbergungs-Buchungsplattformen zu beschließen. Doch sukzessive steigt der Druck für eine einheitliche Lösung. Die gute Idee der Sharing Economy sei zum Marketing-Gag verkommen. Investoren, die für schnelles Geld die Mieten in die Höhe treiben, würden sich hinter anonymen Accounts verbergen, ist man etwa bei der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) überzeugt. „Der Bundesregierung liegt ein Vorschlag der ÖHV für einen Gesetzesentwurf vor. Er bietet den Vermietern Rechtssicherheit, der öffentlichen Hand Einnahmen und den Überblick über einen Markt, der immer stärker ausufert. Dieser vollkommen unregulierte Markt wächst vor unseren Augen in einem Ausmaß, wo man als Verantwortungsträger nicht mehr wegschauen kann“, so ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer.

Auch in der Wirtschaftskammer gibt man sich überzeugt, dass regionale Lösungen nur bedingt funktionieren würden und die Buchungsplattformen geschickt alle Schlupflöcher nutzen würden, um illegale Anbieter nicht den Behörden preisgeben zu müssen. Dabei gebe es etwa über die Umsatz- und Einkommenssteuer eindeutige Anknüpfungspunkte für eine Bundeskompetenz. Es sollten daher in den nächsten Wochen auch für Beherbergungsplattformen wie Airbnb gesetzliche Grundlagen zur besseren Kontrolle sowie Verfolgung und Vollstreckbarkeit im In- und Ausland geschaffen werden, so Bundessparten-Obfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher. Zugleich sei auch eine bundesweite Autorisierung und Registrierung notwendig. Ansonsten sei auch die Kontrolle von Wohnzonenregelungen oder eine Beschränkung des zeitlichen Umfanges nicht durchführbar.

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