Bundesrat bringt Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative
Die Schweiz leidet seit langem darunter, dass die gleichen Produkte in der Schweiz oft deutlich teurer verkauft werden, als in der benachbarten EU. Die „Fair-Preis-Initiative“ will das künftig verhindern. Jetzt hat sich der Schweizer Bundesrat der Sache angenommen und einen abgeschwächten eigenen Entwurf zu dem Problem präsentiert. Dieser Gegenvorschlag sieht etwa Anpassungen des Kartellgesetzes vor.
Neu soll das Konzept der relativen Marktmacht eingeführt werden, um die diskriminierungsfreie Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Ausland sicherzustellen. Damit geht der Bundesrat grundsätzlich auf die Hauptforderung der Initianten ein. Leider verzichtet er aus deren Sicht auf eine konsequente Anwendung des Konzepts. So sollen die für marktbeherrschende Unternehmen geltenden unzulässigen Verhaltensweisen nicht auf relativ marktmächtige Unternehmen übertragen werden (Art. 7 KG). Damit schränke er die Bekämpfung des Missbrauchs unnötig ein. Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, hält fest: „Die Initianten bedauern, dass der Bundesrat auf ein umfassendes Behinderungsverbot verzichtet. Unternehmen und Konsumenten sollen schließlich bestmöglich vor missbräuchlichen Schweiz-Zuschlägen geschützt werden.“
Internet bleibt ausgenommen
Zudem geht der Bundesrat nicht auf die Forderung ein, die Diskriminierung von Kunden aus der Schweiz bei Bestellungen im Internet zu unterbinden. Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, fordert eine Nachbesserung: „Die Initianten erwarten von Bundesrat und Parlament, dass sie ebenso entschieden gegen diese Preisdiskriminierungen vorgehen und das offensichtliche Problem des Geoblockings nicht weiter auf die lange Bank schieben. Denn im internationalen Warenhandel nehmen die digitalen Plattformen eine immer wichtigere Stellung ein.“ (Gastrosuisse/CK)