Wohnungsvermietung

Bundesland plant Anti-Airbnb-Gesetz

Ein Schlüsselanhänger mit Airbnb-Logo
Touristen statt Dauermieter – dies will die nordrhein-westfälische Landesregierung nun durch ein neues Gesetz stoppen. (© dpa)
Auch Nordrhein-Westfalen machte dieser Tage gegen Airbnb mobil: Mittels eines Gesetzesentwurfs sollen Kommunen bis zu 50.000 Strafe erheben können, wenn Wohnungen länger an Touristen vermietet werden als Ferienhäuser. 
Mittwoch, 23.10.2019, 12:37 Uhr, Autor:Thomas Hack

Wohnraum ist in vielen großen Städten knapp – auch im Bundesland Rheinland-Pfalz. Dennoch finden es die Eigentümer lukrativer, ihre Wohnungen über Vermittlungsplattformen wie Airbnb zeitweise an Urlauber zu vermieten anstatt an Dauermieter, die diese dringend benötigen würden. Der rheinland-pfälzische Landtag will nun gegensteuern und hat dieser Tage erstmalig über ein „Anti-Airbnb-Gesetz“ debattiert, wie aktuell der SWR berichtet. Bauministerin Doris Ahnen erklärte dazu, dass das knappe Wohnungsangebot keineswegs noch mehr begrenzt werden dürfe. Vorgesehen sei nun, dass von den einzelnen Gemeinden angeordnet werden kann, dass eine Wohnung wieder „normal“ genutzt werden müsse, wenn diese entweder länger als drei Monate Urlauber beherbergt oder länger als ein halbes Jahr leer stehen würde.

„Regelung schützt vor Spekulanten“

Den Kommunen soll es weiterhin erlaubt sein, Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zu erheben, sofern Wohnungen über Airbnb für einen längeren Zeitraum vermietet werden. Gegenwind kam vom CDU-Abgeordneten Helmut Martin, der das Vorhaben als „unverhältnismäßig“ kritisierte. Ihm zufolge würde keine Stadt im Bundesland zu den Hotspots gehören, was die Aktivitäten von Airbnb anbelangt. Die Grünen hingegen stimmten dem Gesetzentwurf der rheinland-pfälzischen Regierung zu. Deren Abgeordneter Daniel Köbler erklärte, dass diese Regelung insbesondere vor Spekulanten schütze. (swr.de/TH)

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