Flutkatastrophe
Bund will die Insolvenzantragspflicht aussetzen
Unternehmen, die von der Hochwassern betroffen waren, soll schnell geholfen werden. Im Gespräch ist nun auch eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für diese Betriebe.
Am 4. August kommt das Bundeskabinett zusammen, um sich mit den Folgen der Flutkatastrophe zu befassen. Auf der Tagesordnung: Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die von den Hochwassern und dem Starkregen getroffen wurden. Dafür ist jedoch eine Gesetzesänderung notwendig, die vom Bundestag genehmigt werden muss. Da sich dieser jedoch gerade in der Sommerpause befindet, muss zunächst eine entsprechende Sondersitzung beantragt werden – von mindestens einem Drittel der Abgeordneten. FDP, Grüne und SPD haben sich bereits für eine Unterbrechung der Sommerpause ausgesprochen.
(BR24/NZ)