Bund plant neue Einreiseregelungen
Aus einem Entwurf für eine Neuregelung der Corona-Maßnahmen geht hervor, dass die deutsche Bundesregierung Einreisende aus besonders von der Pandemie betroffenen Gebieten wohl schon vor der Ankunft in Deutschland zu einem Test verpflichten will. Die Verpflichtung, den Corona-Test bereits im Ausland durchführen zu lassen, soll dem Entwurf zufolge auch für Reisende gelten, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem eine besonders ansteckende Mutation des Coronavirus kursiert. In beiden Fällen müsste der Test-Nachweis bei Fluggesellschaften und anderen Beförderungsunternehmen vor Reisebeginn vorlegt werden. Wer keinen Test vorweisen kann, würde dann nicht einsteigen dürfen.
Elektronische Einreiseanmeldung
Bei Rückreisen aus Risikogebieten mit einem Inzidenzwert von unter 200 kann der Test dem Vernehmen nach in den ersten 48 Stunden nach der Einreise vorgenommen werden. Ausnahmen sollen unter anderem für Lastwagenfahrer gelten. Die neue Verordnung ist als Ergänzung zu den Quarantäneverordnungen der einzelnen Bundesländer zu verstehen. Die Pflicht, bei Einreise aus einem Risikogebiet eine elektronische Einreiseanmeldung auszufüllen und sich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben, soll demnach bestehen bleiben. (dpa/TH)