Brandenburg lockert bei Gastronomie und Veranstaltungen
In Brandenburg sind ab 3. Juni wieder Restaurantbesuche in Innenräumen und in der Außengastronomie teilweise ohne Testpflicht erlaubt. Zudem dürfen Theater, Konzerthäuser und Kinos wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen im Freien anbieten, in Innenräumen sind maximal 200 Teilnehmer erlaubt, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte. „Ich bin sicher, dass wir mit diesen Schritten einen Großteil des normalen Lebens wieder möglich machen“, sagte Woidke. Weil dennoch weiter Vorsicht geboten sei, müssten weiterhin Einschränkungen gelten. Schon in der kommenden Woche wolle das Kabinett aber über mögliche weitere Lockerungen beraten, kündigte der Regierungschef an.
Testpflicht entfällt teils
Für die Außengastronomie entfällt die Testpflicht dann, wenn es nur Plätze auf Terrassen gibt. Bei Gaststätten mit Innenräumen gilt wie dort auch draußen die Testpflicht. Im Einzelhandel entfällt die Pflicht zu einer Terminvereinbarung vor dem Shoppen. Außerdem sollen Freibäder wieder öffnen. Neben Sport im Freien ohne Einschränkungen und ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ist auch Kontakt-Sport mit bis zu 30 Teilnehmern in Hallen erlaubt.
Weitere Lockerungen ab 11. Juni
Vom 11. Juni an sind wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei gilt eine regelmäßige Testpflicht. Auch Thermen, Solarien und Schwimmhallen können dann wieder Gäste einlassen.
(dpa/NZ)