Brandenburg führt schärfere Corona-Regeln ein
Brandenburg verschärft die Corona-Regeln und führt bei höherer Belastung der Krankenhäuser die 2G-plus-Regel in Gaststätten ein. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach einer Sondersitzung des rot-schwarz-grünen Kabinetts an.
Wer geimpft und genesen ist, braucht ab heute ohne Booster-Impfung auch einen tagesaktuellen negativen Test. Ist die Warnampel auf Gelb bei neuen Covid-19-Krankenhauspatienten und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten auf Grün, wird die 2G-plus-Regel aufgehoben. Bund und Länder hatten diesen Mechanismus nicht vereinbart, der Sonderweg ist ein Kompromiss mit der CDU, die vor einer Existenzgefährdung vieler Gastronomen gewarnt hatte. Die Regelung gilt zunächst bis zum 13. Februar.
Gaststätten
Die 2G-Plus-Regel fällt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 landesweit eine Woche lang unter 6 bleibt (Warnampel Gelb) und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten zugleich unter 10 Prozent ist (Warnampel Grün). Die Ampel war am Freitag beim Wert neuer Krankenhauspatienten mit 2,9 auf Grün, aber beim Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten mit 16,1 Prozent auf Gelb, deshalb gilt 2G plus ab Montag. Woidke sagte, er wisse um die Kritik der Gastronomie. „Auf der anderen Seite bin ich aber fest davon überzeugt, dass diese Maßnahme notwendig ist.“ Kinder unter 6 Jahren brauchen gar keinen Nachweis, unter 18-Jährige müssen vollständig geimpft sein oder die Genesung oder einen gültigen Test nachweisen.
Reaktionen
CDU-Fraktionschef Jan Redmann begrüßte den Kompromiss. „Wichtig ist für uns auch, dass wir die Gastronomen nicht allein lassen.“ Sie hätten Anspruch auf die Corona-Überbrückungshilfe IV.
Die oppositionelle Linksfraktion hält die 2G-plus-Regelung in Brandenburg für eine Sackgasse. „Statt über wirksame finanzielle Hilfen für das Gaststättengewerbe nachzudenken, weicht man den Infektionsschutz auf“, meinte Fraktionschef Sebastian Walter. Woidke sagte mit Blick auf die 2G-plus-Regel: „Brandenburg weicht nicht vom Bund-Länder-Beschluss ab.“
(dpa/MK)