Branche kritisiert Politik zu Brauereigasthöfen
Bis vor wenigen Tagen hatten bayerische Brauereigasthöfe noch gehofft, ebenso staatliche Unterstützung zu bekommen wie sie dem Gastgewerbe im Allgemeinen versprochen wurde. Diesem wird als Ersatz für die zu tragenden Umsatzausfälle eine Entschädigung in Höhe von bis zu 75% der Umsätze der Vorjahresmonate ausbezahlt. Doch Brauereigasthöfe sollen als „Mischbetriebe“ durchs Raster fallen (Wir berichteten hier). Weil diese zusätzlich auch eine handwerkliche Brauerei betreiben, hätten sie nur eine Chance auf staatliche Unterstützung, wenn der Außer-Haus-Verkauf der Brauerei an den Handel maximal 20% des Gesamtumsatzes ausmacht, wie es dazu hieß.
Bund droht Hilfsgelder im Keim zu ersticken
„Für die vielen Brauereigasthöfe ist das ein herber Rückschlag“, sagt Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes. Erst vor kurzem war man noch hoffnungsvoll, dass auch die Brauereigasthöfe in den Genuss der Hilfspakete für das Gastgewerbe kommen würden, wie auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger angedeutet hatte. Zu solchen Mischbetrieben zählen typischerweise auch „Brauereien mit einer selbst betriebenen gastronomischen Einrichtung“, wie es seitens des Ministers im Wortlaut heißt. Doch jetzt droht der Bund die aufkeimende Hoffnung auf die dringend benötigten Hilfsgelder im Keim zu ersticken.
„Hilfe für Brauereigasthöfe nur recht und billig“
Auch der Dehoga beklagt eine „offensichtliche Ungerechtigkeit“ und kommentiert die Regelung mit Unverständnis. „Ausdrücklich sehe der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Gastronomiebetriebe vor, die ihre Leistungen auch im Außerhausverkauf anbieten“, so Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „bis Corona waren gastgewerbliche Betriebe auch seitens der Politik aufgefordert, sich zusätzliche wirtschaftliche Standbeine zu schaffen und dies soll diesen Vorzeigebetrieben nun ausgerechnet zum Verhängnis werden. Wenn Bäckereien und Konditoreien richtigerweise für ihre geschlossenen Cafés Hilfsgelder abrufen können, dann sei es nur recht und billig, auch den staatlicherseits stillgelegten Brauereigasthöfen in dieser für sie existenzgefährdenden Lage zu helfen.“ (dehoga/TH)