Branche in existenzieller Notlage
Der Schweizer Bundesrat hat aktuell seine Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie drastisch verschärft und die Schließung von Restaurants, Bars und Clubs im gesamten Land verordnet. Infolge der Corona-Krise ist im Gastgewerbe und Tourismus die Existenz zahlreicher Betriebe gefährdet. Ohne sofortige Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes und der Kantone wird die Branche nachhaltigen und irreversiblen Schaden erleiden, befürchten Branchenvertreter. Diese würdigen ausdrücklich das Engagement des Bundesrates und der Kantonsregierungen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie die bisher getroffenen Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft. Sie fordern jedoch die rasche Umsetzung weiterer Unterstützungen, um den totalen Kollaps zu verhindern.
Hotellerie-Umsätze im März vermutlich halbiert
Bereits vor dem Lockdown hatten das Gastgewerbe und die Tourismusbranche massive Umsatzeinbußen zu bewältigen. Gemäß einer Umfrage von GastroSuisse ist der Umsatz im Gastgewerbe in den letzten zwei Wochen durchschnittlich um einen Drittel eingebrochen. Die Branche hat zwischen dem 28. Februar und 12. März hochgerechnet 382.2 Millionen Franken an Umsatz eingebüßt. In der Hotellerie ist der Rückgang des Umsatzes besonders hoch. Laut einer Umfrage von HotellerieSuisse werden sich die Umsätze im März fast halbieren (-45 Prozent). Die Umsatzeinbußen allein in der Hotellerie werden sich bis Ende März auf bis zu 450 Mio. Franken summieren.
Mit dem Lockdown kommt die Branche nun beinahe zum Stillstand. Die Umsatzeinbußen werden dadurch mehrere Milliarden betragen. Deshalb fordert die Branche den Bundesrat und die Kantone auf, dringendst notwendige Maßnahmen zur Überbrückung der Engpässe schnellstmöglich einzuleiten. Darunter fallen proaktive und großzügige Sistierungen von Amortisationen und Zahlungsaufschübe bei fälligen Steuern und Abgaben, besonders MWST und Gewinnsteuern. Außerdem müssen weitere Maßnahmen zum Erhalt finanzieller Mittel eingeleitet werden. Die Betriebe sollten Zugang zu zinslosen Darlehen und Direktzahlungen erhalten. Zudem zählen die Tourismusverbände auf die Kulanz der Banken im Umgang mit in Zahlungsnot geratenen gastgewerblichen Unternehmen. Die Kantone werden angehalten, bei ihren Kantonalbanken Amortisationssistierungen und zinslose Überziehungslimiten für die betroffenen Betriebe sicherzustellen.
Schnellere Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung
Die Branche begrüßt die erfolgte Verkürzung der Karenzfrist für die Kurzarbeit. Aufgrund des Lockdowns sind die meisten Betriebe jedoch innert kürzester Zeit nicht mehr in der Lage, die Löhne der Mitarbeiter auszuzahlen. Deshalb braucht es eine Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen und die Möglichkeit von Akontozahlungen von der Kurzarbeitsentschädigung. Insbesondere sollte die Definition der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Gerade das Gastgewerbe ist KMU geprägt. Deshalb sollen Teilzeitmitarbeiter und auch gastgewerbliche Unternehmer als Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden dürfen. Aufgrund der Liquiditätsengpässe sind zudem die Kurzarbeitsentschädigungen sehr rasch auszuzahlen, lauten etwa die Forderungen der Verbände GastroSuisse und HotellerieSuisse. Mit Akontozahlungen könne verhindert werden, dass Betriebe in Zahlungsnot geraten.
Sofortige Einführung und höhere Dotierung des Härtefall-Fonds
Der Bundesrat prüft bis zum 1. April, ob besonders betroffene Unternehmen im Sinne einer Härtefallregelung finanziell unterstützt werden sollen. Dafür möchte er bis zu 1 Milliarde Franken aufwenden. Das Gastgewerbe und der Tourismus befürworten einen Härtefall-Fonds ausdrücklich. Angesichts der zugespitzten Lage sei es jedoch essentiell, dass der Härtefall-Fonds umgehend eingeführt wird. Zudem seien die vorgesehenen Mittel in der Höhe von einer Milliarde Franken nicht ausreichend, um die notwendigen Finanzhilfen zu leisten.