Booking.com in der Kritik: IHA sieht Verstöße gegen DMA-Vorschriften
„Booking.com hält die DMA-Auflagen noch immer nicht ein. Die Hotellerie in Deutschland und Europa ist das ewige Auf-Zeit-Spielen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen leid und fordert eine zeitnahe und konsequente Sanktionierung durch die Europäische Kommission“, sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).
Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht nach Analyse der aktuellen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) von Booking.com sowie der Regelungen des DMA weiter erhebliche Verstöße, die die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie massiv beeinträchtigen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sowie der europäische Dachverband Hotrec sind der Ansicht, dass der von Booking.com vorgelegte Compliance-Bericht mehrere im DMA festgelegte Verpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt.
Auch die Ausführungen von Booking.com im Rahmen des heute in Brüssel von der EU-Kommission organisierten Workshops zur Einhaltung der DMA-Vorschriften durch Booking.com hätten die Bedenken der Hotellerie in keiner Weise zerstreuen können, im Gegenteil.
„Aktuell ist Booking.com noch weit davon entfernt, die Anforderungen des DMA zu erfüllen“, bewertet Tobias Warnecke, Geschäftsführer beim Hotelverband Deutschland, die derzeitige Situation.
Diese Verstöße sieht der IHA
Der Hotelverband sieht insbesondere bei den folgenden Praktiken Verstöße von Booking.com gegen zentrale Vorschriften des DMA. Hierzu zählen:
- Paritätsklauseln und Preissteuerung: Artikel 5(3) DMA zielt darauf ab, Paritätsklauseln von Gatekeepern zu verhindern und Hotels die Freiheit zu geben, auf anderen Plattformen oder Kanälen günstigere Raten anzubieten. Trotz dieses Verbots übt Booking.com laut dem Hotelverband aber weiterhin indirekten Druck auf Hotels aus, indem es, aus der eigenen Marge, Zimmerpreise rabattiert („Undercutting“) und damit den Wettbewerb auf anderen Kanälen verzerrt und de facto die gleichen negativen Ergebnissen wie mit Paritätsklauseln erreicht.
- Ranking-Manipulation: Hotels, die günstigere Preise auf anderen Kanälen anbieten, werden nach Angaben des Hotelverbands durch schlechtere Rankings in der Suchergebnisliste von Booking.com benachteiligt, was einen Verstoß gegen Art. 6(5) DMA darstellt. Dies stelle eine subtile, aber effektive Umgehung des Verbots von Paritätsklauseln dar.
- Einschränkungen der Kundenkommunikation (Art. 6(10) DMA): Booking.com schränkt laut dem IHA Hotels weiterhin ein, mit Gästen direkt zu kommunizieren, bis die Buchung vollständig abgewickelt ist. Dies beeinträchtige die Möglichkeit der Hoteliers, direkte Kundenbeziehungen aufzubauen, und widerspricht Art. 6(10) des DMA, der eine freie Interaktion zwischen Hotels und Reisenden vorsieht.
Andere von Booking.com eingeführte Änderungen seien entweder kosmetischer Natur, wie z. B. der Zugang zu Daten, oder würden überhaupt nicht umgesetzt. So hätten beispielsweise Hotels, die die Vorauszahlungsoption von Booking.com nutzen wollen, keine Auswahlmöglichkeit bezüglich des Zahlungsdienstleisters.
Ebenso auffallend und besorgniserregend ist laut IHA die Tatsache, dass es das Unternehmen versäumt hat, auf Bedenken hinsichtlich des Rankings einzugehen. „Nach wie vor herrscht Intransparenz darüber, wie die Algorithmen von Booking.com funktionieren“, heißt es in einer Pressemitteilung des IHA.
Stellungnahme von Booking.com
Booking.com hält nach eigener Aussage daran fest, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit dem Digital Markets Act im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) arbeitet – wie man es am 13. November 2024 bekannt gegeben habe.
„Nach der Einstufung von Booking Holdings als Gatekeeper haben wir uns mit der Europäischen Kommission und den relevanten Interessengruppen beraten. Diese Gespräche haben zur Entwicklung unserer Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften beigetragen“, erläutert das Buchungsportal.
Weiter betont Booking.com: „Wir werden weiterhin konstruktive Diskussionen mit der Europäischen Kommission und anderen Interessengruppen führen und uns darauf konzentrieren, auch weiterhin die Erfahrung zu bieten, die sowohl unsere Reisekunden als auch unsere Partner erwarten, indem wir Innovationen vorantreiben und vertrauenswürdige Produkte und Dienstleistungen entwickeln, die ihren sich kontinuierlich weiterentwickelnden Bedürfnissen gerecht werden.“
(IHA/Booking.com/SAKL)