Digital Markets Act

Booking.com in der Kritik: IHA sieht Verstöße gegen DMA-Vorschriften

Booking.com
Booking.com verstößt laut IHA gegen die Regelungen des DMA. (Foto: © sharafmaksumov/stock.adobe.com)
Seit dem 14. November 2024 ist Booking.com verpflichtet, das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) einzuhalten. Doch das Buchungsportal hat es nach Einschätzung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) versäumt, die notwendigen Änderungen gegenüber seinen Hotelpartnern fristgerecht umzusetzen. 
Montag, 25.11.2024, 15:19 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

„Booking.com hält die DMA-Auflagen noch immer nicht ein. Die Hotellerie in Deutschland und Europa ist das ewige Auf-Zeit-Spielen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen leid und fordert eine zeitnahe und konsequente Sanktionierung durch die Europäische Kommission“, sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA). 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht nach Analyse der aktuellen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) von Booking.com sowie der Regelungen des DMA weiter erhebliche Verstöße, die die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie massiv beeinträchtigen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sowie der europäische Dachverband Hotrec sind der Ansicht, dass der von Booking.com vorgelegte Compliance-Bericht mehrere im DMA festgelegte Verpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt.

Auch die Ausführungen von Booking.com im Rahmen des heute in Brüssel von der EU-Kommission organisierten Workshops zur Einhaltung der DMA-Vorschriften durch Booking.com hätten die Bedenken der Hotellerie in keiner Weise zerstreuen können, im Gegenteil. 

„Aktuell ist Booking.com noch weit davon entfernt, die Anforderungen des DMA zu erfüllen“, bewertet Tobias Warnecke, Geschäftsführer beim Hotelverband Deutschland, die derzeitige Situation.

Diese Verstöße sieht der IHA

Der Hotelverband sieht insbesondere bei den folgenden Praktiken Verstöße von Booking.com gegen zentrale Vorschriften des DMA. Hierzu zählen:

  • Paritätsklauseln und Preissteuerung: Artikel 5(3) DMA zielt darauf ab, Paritätsklauseln von Gatekeepern zu verhindern und Hotels die Freiheit zu geben, auf anderen Plattformen oder Kanälen günstigere Raten anzubieten. Trotz dieses Verbots übt Booking.com laut dem Hotelverband aber weiterhin indirekten Druck auf Hotels aus, indem es, aus der eigenen Marge, Zimmerpreise rabattiert („Undercutting“) und damit den Wettbewerb auf anderen Kanälen verzerrt und de facto die gleichen negativen Ergebnissen wie mit Paritätsklauseln erreicht.
  • Ranking-Manipulation: Hotels, die günstigere Preise auf anderen Kanälen anbieten, werden nach Angaben des Hotelverbands durch schlechtere Rankings in der Suchergebnisliste von Booking.com benachteiligt, was einen Verstoß gegen Art. 6(5) DMA darstellt. Dies stelle eine subtile, aber effektive Umgehung des Verbots von Paritätsklauseln dar.
  • Einschränkungen der Kundenkommunikation (Art. 6(10) DMA): Booking.com schränkt laut dem IHA Hotels weiterhin ein, mit Gästen direkt zu kommunizieren, bis die Buchung vollständig abgewickelt ist. Dies beeinträchtige die Möglichkeit der Hoteliers, direkte Kundenbeziehungen aufzubauen, und widerspricht Art. 6(10) des DMA, der eine freie Interaktion zwischen Hotels und Reisenden vorsieht.

Andere von Booking.com eingeführte Änderungen seien entweder kosmetischer Natur, wie z. B. der Zugang zu Daten, oder würden überhaupt nicht umgesetzt. So hätten beispielsweise Hotels, die die Vorauszahlungsoption von Booking.com nutzen wollen, keine Auswahlmöglichkeit bezüglich des Zahlungsdienstleisters.

Ebenso auffallend und besorgniserregend ist laut IHA die Tatsache, dass es das Unternehmen versäumt hat, auf Bedenken hinsichtlich des Rankings einzugehen. „Nach wie vor herrscht Intransparenz darüber, wie die Algorithmen von Booking.com funktionieren“, heißt es in einer Pressemitteilung des IHA. 

Stellungnahme von Booking.com

Booking.com hält nach eigener Aussage daran fest, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit dem Digital Markets Act im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) arbeitet – wie man es am 13. November 2024 bekannt gegeben habe. 

„Nach der Einstufung von Booking Holdings als Gatekeeper haben wir uns mit der Europäischen Kommission und den relevanten Interessengruppen beraten. Diese Gespräche haben zur Entwicklung unserer Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften beigetragen“, erläutert das Buchungsportal.

Weiter betont Booking.com: „Wir werden weiterhin konstruktive Diskussionen mit der Europäischen Kommission und anderen Interessengruppen führen und uns darauf konzentrieren, auch weiterhin die Erfahrung zu bieten, die sowohl unsere Reisekunden als auch unsere Partner erwarten, indem wir Innovationen vorantreiben und vertrauenswürdige Produkte und Dienstleistungen entwickeln, die ihren sich kontinuierlich weiterentwickelnden Bedürfnissen gerecht werden.“

(IHA/Booking.com/SAKL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Booking.com
Untersagung
Untersagung

Booking darf eTraveli nicht übernehmen

Die Europäische Kommission hat offiziell die Übernahme der eTraveli Group durch Booking Holdings untersagt. HOTREC und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die Entscheidung. 
Ausschnitt eines Smartphone-Displays mit der Booking.com-Seite
Rechtsstreit
Rechtsstreit

EuGH-Generalanwalt bestärkt Rechtsposition des deutschen Hotelverbands

Seit Jahren schwelt der Rechtsstreit zwischen einem deutschen Hotel und Booking.com. Der Vorwurf: unter anderem Machtmissbrauch. Jetzt sollen sich deutsche Hotels bald vor deutschen Gerichten wehren können.
Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer (links), und Otto Lindner, IHA-Vorsitzender (rechts), stehen Rede und Antwort auf dem IHA-Hotelkongress 2019
Hotelkongress 2019
Hotelkongress 2019

IHA fordert gesetzliches Verbot von Bestpreisklauseln in Deutschland

Auf dem Hotelkongress des Hotelverbandes Deutschland sollte es vor allem um Digitalisierung gehen. Überschattet wurde er aber durch das kurz zuvor gefallene Urteil am Oberlandesgericht Düsseldorf.
Kombination aus verschiedenen Logi
Event
Event

Finalisten des IHA-Branchenawards ausgewählt

Jeweils drei Bewerber haben es in das Finale des renommierten Wettbewerbs geschafft. Zwei Preise gibt es zu gewinnen: Einen für Start-ups und einen für die  „Produktinnovation des Jahres“ der Preferred Partner. Auf dem upnext im Juni wird es zum Showdown der Kandidaten kommen. 
Gewinnerin des Stipendiums Hotelbetriebswirt (DHA) Theresa Monreal (Mitte) mit Merle Losem (links) und Otto Lindner (rechts)
Förderung
Förderung

Drei Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte zu vergeben

Weiterbildung zum Hotelbetriebswirt, Online Marketing Management und Revenue Management – auch in diesem Jahr vergibt der Hotelverband Deutschland (IHA) zusammen mit dem Gemeinnützigen Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) wieder drei Stipendien. 
Christian Graf von Kanitz-Kopsch und Otto Lindner
Wettbewerb
Wettbewerb

IHA Start-up Award 2024: Jetzt schnell noch bewerben!

Der Countdown läuft: Nur noch bis zum 30. April können sich Start-up-Unternehmen für den IHA Start-up Award 2024 bewerben. Gesucht sind praxisnahe und innovative Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland.
Christian Graf von Kanitz-Kopsch und Otto Lindner
Wettbewerb
Wettbewerb

IHA Start-up Award 2024: Innovative Produkte für die Hotellerie gesucht

Der Hotelverband Deutschland (IHA) schreibt erneut seinen Branchenaward für Start-ups aus. Ziel ist die Förderung praxisnaher und innovativer Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland.
Herbert Rütten
Nachruf
Nachruf

Hotelverband Deutschland trauert um Herbert Rütten

Herbert Rütten war langjähriger Vorsitzender der International Hotels Association (IHA) und ein bedeutender Vertreter der deutschen Hotellerie. Am Abend des 16. Januar 2024 ist er im Alter von 92 Jahren verstorben.
IHA-Vorsitzender Otto Lindner begrüßt den Beitritt der deutschen Häuser der Feine Privathotels. (Foto: © IHA )
Zusammenschluss
Zusammenschluss

Feine Privathotels schließen sich IHA an

Die „Feine Privathotels“ haben anlässlich ihrer Jahresversammlung ein eindeutiges Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Seit dem 1. August 2023 sind die deutschen Häuser der Kollektion dem Hotelverband Deutschland (IHA) beigetreten.